Landesmantelvertrag

Landesmantelvertrag

Die Betriebe des Bauhauptgewerbes unterliegen dem Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe.

Unterstellt sind:

  • Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter

  • Maurerinnen und Maurer, Strassenbauerinnen und Strassenbauer usw.

  • Maschinistinnen und Maschinisten, Chauffeusen und Chauffeure usw.

Nicht unterstellt sind:

  • Poliere

  • technische und administrative Angestellte

  • Kantinen- und Reinigungspersonal