Landesmantelvertrag
Landesmantelvertrag
Die Betriebe des Bauhauptgewerbes unterliegen dem Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe.
Unterstellt sind:
Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter
Maurerinnen und Maurer, Strassenbauerinnen und Strassenbauer usw.
Maschinistinnen und Maschinisten, Chauffeusen und Chauffeure usw.
Nicht unterstellt sind:
Poliere
technische und administrative Angestellte
Kantinen- und Reinigungspersonal