Auslagenersatz laut Landesmantelvetrag

Auslagenersatz laut Landesmantelvetrag

Mittagsentschädigung
Im Landesmantelvertrag ist bei auswärtiger Tätigkeit eine Mittagsessensentschädigung vorgesehen.

Abzugsberechtigung für auswärtige Verpflegung:

bei voller Vergütung

kein Abzug, keine Aufrechung

bei Pauschalvergütung laut LMV

halber Abzug

keine Vergütung

Wohn- und Arbeitsort identisch: kein Abzug

Fahrkosten
Fahrkosten sind zu gewähren für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Als Arbeitsort gilt der Sitz der Firma, Werkhof, Sammelstelle, Zentrale usw. Geschäftsfahrten mit Privatauto werden gemäss Landesmantelvertrag mit Fr. –.60 entschädigt.