Auslagenersatz laut Landesmantelvetrag
Auslagenersatz laut Landesmantelvetrag
Mittagsentschädigung
Im Landesmantelvertrag ist bei auswärtiger Tätigkeit eine Mittagsessensentschädigung vorgesehen.
Abzugsberechtigung für auswärtige Verpflegung: | |
|---|---|
bei voller Vergütung | kein Abzug, keine Aufrechung |
bei Pauschalvergütung laut LMV | halber Abzug |
keine Vergütung | Wohn- und Arbeitsort identisch: kein Abzug |
Fahrkosten
Fahrkosten sind zu gewähren für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Als Arbeitsort gilt der Sitz der Firma, Werkhof, Sammelstelle, Zentrale usw. Geschäftsfahrten mit Privatauto werden gemäss Landesmantelvertrag mit Fr. –.60 entschädigt.