Heimarbeit
Heimarbeit
Bei Heimarbeit kann grundsätzlich nur der Pauschalabzug gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG geltend gemacht werden. Nachgewiesene und begründete Mehrkosten können anstelle dieses Pauschalabzuges berücksichtigt werden.