Verlustverrechung - Direkte Bundessteuer

Verlustverrechung - Direkte Bundessteuer

Für die direkte Bundessteuer vertritt die Eidgenössische Steuerverwaltung im Gegensatz zu den vorstehenden Ausführungen die Auffassung, dass die Verlustverrechnung das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit voraussetze. Einerseits lasse sich aus den gesetzlichen Grundlagen kein Recht auf einen vollständigen Abzug aller Geschäftsverluste ableiten. Andererseits sei die Verlustverrechnung im Abschnitt selbständige Erwerbstätigkeit geregelt, weshalb ein Abzug nach Beendigung der selbständigen Erwerbstätigkeit aus gesetzessystematischen Gründen unzulässig sei.