Nicht abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten

Nicht abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten

Keine abzugsfähigen Vermögensverwaltungskosten sind unter anderem:

  • Kosten für die Finanz-, Anlage-, Erbschafts-, Vorsorge- und Steuerberatung;

  • Kosten für die Steuererklärung;

  • Auslagen für den Erwerb und die Veräusserung von Wertschriften (inkl. Transaktionsgebühren für Vermögensumlagerungen) wie Kommissionen, Courtagen, Gebühren, Emissionsspesen, Umsatzabgaben;

  • Emissionsabgabe;

  • Errichtung und Erhöhung von Schuldbriefen und Hypotheken (Grundbuchgebühren, Notariats-kosten, Bankspesen);

  • das Plazieren oder Vermitteln von Treuhandanlagen (Vermittlungsgebühren, Bankspesen, Kommissionen);

  • Kredit- und Bancomatkarten sowie Schecks;

  • Provisionen für den Erwerb oder die Veräusserung von Vermögenswerten;

  • Kosten für ein Sekretariat (ASA 67 S. 477);

  • Kosten für Fachliteratur, Börsenbriefe, Seminare etc.;

  • Kosten für Online-Börsenanschlüsse, Telefon, Porti;

  • erfolgsorientierte Honorare.