Nicht abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten
Nicht abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten
Keine abzugsfähigen Vermögensverwaltungskosten sind unter anderem:
Kosten für die Finanz-, Anlage-, Erbschafts-, Vorsorge- und Steuerberatung;
Kosten für die Steuererklärung;
Auslagen für den Erwerb und die Veräusserung von Wertschriften (inkl. Transaktionsgebühren für Vermögensumlagerungen) wie Kommissionen, Courtagen, Gebühren, Emissionsspesen, Umsatzabgaben;
Emissionsabgabe;
Errichtung und Erhöhung von Schuldbriefen und Hypotheken (Grundbuchgebühren, Notariats-kosten, Bankspesen);
das Plazieren oder Vermitteln von Treuhandanlagen (Vermittlungsgebühren, Bankspesen, Kommissionen);
Kredit- und Bancomatkarten sowie Schecks;
Provisionen für den Erwerb oder die Veräusserung von Vermögenswerten;
Kosten für ein Sekretariat (ASA 67 S. 477);
Kosten für Fachliteratur, Börsenbriefe, Seminare etc.;
Kosten für Online-Börsenanschlüsse, Telefon, Porti;
erfolgsorientierte Honorare.