Pauschalabzug Gebäudeunterhaltskosten
Pauschalabzug Gebäudeunterhaltskosten
Anstelle der tatsächlichen Kosten und Prämien sowie der den Unterhaltskosten gleichgestellten energiesparenden Investitionen kann der Steuerpflichtige auf Liegenschaften des Privatvermögens einen Pauschalabzug geltend machen. Dieser Pauschalabzug beträgt:
10 % vom Brutto-Mietertrag bzw. -Mietwert bei einem Alter des Gebäudes bis zu zehn Jahren;
20 % vom Brutto-Mietertrag bzw. -Mietwert, wenn das Gebäude älter ist als zehn Jahre.
Als Stichtag für das Alter des Gebäudes gilt der erste Tag einer Steuerperiode.
Der Steuerpflichtige kann in jeder Steuerperiode und für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen.
Bei Liegenschaften, die von Dritten vorwiegend geschäftlich genutzt werden, können nur die tatsächlichen Kosten abgezogen werden.