Übersicht
Übersicht
Als Kosten für die Förderung des Energiesparens bei bestehenden Gebäuden gelten:
Kosten der Wärmeisolierung von Gebäuden, d.h. Kosten für spezielle Isolierungen an Dach, an Innen- und Aussenwänden sowie für entsprechenden Ersatz von Fenstern;
Kosten für den Einbau von anerkannten anderen energiesparenden Einrichtungen, für den Ersatz von Einrichtungen, welche der rationellen Energienutzung dienen, sowie für Einrichtungen zur Nutzbarmachung alternativer Energiequellen;
Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte.
Diese Kosten sind in dem Masse zu kürzen, als der Steuerpflichtige öffentliche oder private Beiträge erhält.