Übersicht

Übersicht

Als Kosten für die Förderung des Energiesparens bei bestehenden Gebäuden gelten:

  • Kosten der Wärmeisolierung von Gebäuden, d.h. Kosten für spezielle Isolierungen an Dach, an Innen- und Aussenwänden sowie für entsprechenden Ersatz von Fenstern;

  • Kosten für den Einbau von anerkannten anderen energiesparenden Einrichtungen, für den Ersatz von Einrichtungen, welche der rationellen Energienutzung dienen, sowie für Einrichtungen zur Nutzbarmachung alternativer Energiequellen;

  • Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte.

Diese Kosten sind in dem Masse zu kürzen, als der Steuerpflichtige öffentliche oder private Beiträge erhält.