Steuerliche Erleichterungen für denkmalpflegerische Arbeiten
Steuerliche Erleichterungen für denkmalpflegerische Arbeiten
Abziehbar sind die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten sofern:
es sich um denkmalpflegerische Arbeiten handelt,
diese auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden,
die Vornahme im Einvernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung hin erfolgt,
die Kosten nicht durch Subventionen gedeckt sind.