Steuerliche Erleichterungen für denkmalpflegerische Arbeiten

Steuerliche Erleichterungen für denkmalpflegerische Arbeiten

Abziehbar sind die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten sofern:

  • es sich um denkmalpflegerische Arbeiten handelt,

  • diese auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden,

  • die Vornahme im Einvernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung hin erfolgt,

  • die Kosten nicht durch Subventionen gedeckt sind.