Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht

Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht

Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, so wird die Steuer auf den in diesem Zeitraum erzielten tatsächlichen Einkünften erhoben. Zur Satzbestimmung werden die regelmässig fliessenden Einkünfte auf 12 Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden nicht umgerechnet.