Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht
Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht
Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, so wird die Steuer auf den in diesem Zeitraum erzielten tatsächlichen Einkünften erhoben. Zur Satzbestimmung werden die regelmässig fliessenden Einkünfte auf 12 Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden nicht umgerechnet.