Abzüge
Abzüge
Alle auf Jahresbasis fixierten Sozialabzüge (Persönlicher Abzug, Kinderabzug, AHV/IV-Rentenabzug, Unterstützungsabzug, Mieterabzug, Betreuungsabzug) und die auf Jahresbasis fixierten allgemeinen Abzüge (Versicherungs- und Sparzinsenabzug, Zweitverdienerabzug) sind in unterjährigen Steuerperioden lediglich anteilsmässig nach der Dauer der Steuerpflicht zu gewähren. Für die Satzbestimmung werden die Sozialabzüge jedoch voll angerechnet. Werden allgemeine Abzüge in effektiver Höhe gemacht, (z.B. Krankheitskosten, gemeinnützige Zuwendungen), so werden diese effektiven Aufwendungen zugelassen, ohne dass für die Satzbestimmung eine Umrechnung stattfindet.