Vermögenssteuer

Vermögenssteuer

Bei der Vermögenssteuer wird das am letzten Tag der gemeinsamen Steuerpflicht vorhandene Vermögen von beiden Eheteilen abzüglich des vollen Freibetrages für Verheiratete besteuert und die Steuer pro rata temporis erhoben. Bei der Veranlagung des überlebenden Ehegatten wird dessen Vermögen per 31.12. ermittelt und nach Abzug des vollen Freibetrages für Alleinstehende besteuert. Auch hier wird die Steuer pro rata temporis erhoben.

Beispiel Tod eines Ehegatten - Vermögenssteuer

Am 31. Oktober 2003 stirbt der Ehemann eines Rentnerehepaares

Gemeinsame Besteuerung 1.1. - 31.10.2003

steuerbar

Steuerbetrag

Reinvermögen per 31.10.

Fr. 300'000.–

./. Freibetrag

Fr. 160'000.–

Steuerbares Vermögen für 12 Monate

Fr. 140'000.–

Vermögenssteuer für 12 Monate

Fr. 70.–

Vermögenssteuer für 10 Monate

Fr. 58.30

Besteuerung überlebender Eheteil 1.11. - 31.12.2003

steuerbar

Steuerbetrag

Reinvermögen per 31.12.

Fr. 320'000.–

./. Freibetrag

Fr. 80'000.–

Steuerbares Vermögen für 12 Monate

Fr. 240'000.–

Vermögenssteuer für 12 Monate

Fr. 165.–

Vermögenssteuer für 2 Monate

Fr. 27.50