Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A

Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A

Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor.
Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge:

  • Zuzug vom Ausland

  • Wegzug ins Ausland

  • Todesfall