Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuergomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht im Hauptsteuerdomizil: siehe § 46 B
Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuergomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht im Hauptsteuerdomizil: siehe § 46 B
Es liegen mehrere Steuerdomizile vor.
Am Hauptsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nur während eines Teils des Kalenderjahres infolge:
Zuzug vom Ausland
Wegzug ins Ausland
Todesfall
Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht entweder unterjährige oder ganzjährige Steuerpflicht.