Trennung / Scheidung

Trennung / Scheidung

Bei Trennung und Scheidung während der Steuerperiode sind beide Personen getrennt für die ganze Steuerperiode in jenem Kanton steuerpflichtig, in dem sie am Ende der Steuerperiode ihren Wohnsitz haben (§ 49 Abs. 3 StG in Verbindung mit Art. 4b Abs. 1 StHG; Art. 42 Abs. 2 DBG). Die Besteuerung erfolgt zum Tarif für Alleinstehende.