Selbständige Erwerbstätigkeit und unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Selbständige Erwerbstätigkeit und unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Für die Besteuerung selbständig erwerbender Steuerpflichtiger gelten folgende Regeln:

Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis der in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlüsse massgebend (§ 47 Abs. 2 StG; Art. 41 Abs. 2 DBG). Grundsätzlich werden die Ergebnisse der Geschäftsabschlüsse stets in ihrem tatsächlichen Umfang für die Bestimmung des massgeblichen Einkommens herangezogen. Dies gilt auch bei Aufnahme oder Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit, sofern die Steuerpflicht während des ganzen Jahres besteht. Bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit sind alle bisher unversteuert gebliebenen stillen Reserven zusammen mit dem Reingewinn des betreffenden Geschäftsjahres zu versteuern.In jeder Steuerperiode ist ein Geschäftsabschluss zu erstellen (§ 47 Abs. 3 StG, Art. 41 Abs. 3 DBG). Kein Geschäftsabschluss ist zu erstellen, wenn die Erwerbstätigkeit erst im letzten Quartal der Steuerperiode aufgenommen wurde (§ 47 Abs. 3 StG). Wenn wie im letzten Fall kein Abschluss erstellt wird, so kann in der betreffenden Steuerperiode auch noch kein Einkommen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit besteuert werden. Dieses wird erst in der folgenden Steuerperiode erfasst.

Das steuerbare Geschäftsvermögen bestimmt sich nach dem Eigenkapital am Ende des in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahres (§ 48 Abs. 2 StG).

Beispiel 1: Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit mit überjährigem ersten Geschäftsjahr

Eine selbständigerwerbende Person erzielt folgendes Einkommen:

Tatächliche Einkünfte

Steuerbares Einkommen

satzbestimmendes Einkommen

Fr.

Fr.

Fr.

Steuerbares Einkommen 2002

Unselbständige Erwerbstätigkeit

80'000.–

80'000.–

80'000.–

(1.1. - 30.09.2002)

Selbstständige Erwerbstätigkeit

--

--

--

(1.10.2002 - 31.12.2003)

Steuerbares Einkommen 2002

80'000.–

80'000.–

Satzbestimmendes Einkommen 2002

80'000.–

80'000.–

Steuerbares Einkommen 2003

Selbständige Erwerbstätigkeit

90'000.–

90'000.–

90'000.–

(1.10.2002 - 31.12.2003)

Nebenerwerb 2003

4'800.–

4'800.–

4'800.–

Steuerbares Einkommen 2003

94'800.–

Satzbestimmendes Einkommen 2003

94'800.–

Beispiel 2: Zwei Geschäftsabschlüsse in einer Steuerperiode

Eine selbständigerwerbende Person erzielt 2003 folgendes Einkommen:

Steuerbares Einkommen 2003

effektive Einkünfte

steuerbares Einkommen

satzbestimmendes Einkommen

Fr.

Fr.

Fr.

Selbständige Erwerbstätigkeit

90'000.–

90'000.–

90'000.–

(1.7.2002 - 30.6.2003)

Selbständige Erwerbstätigkeit

65'000.–

65'000.–

65'000.–

(1.7. - 31.12.2003)

Steuerbares Einkommen 2003

150'000.–

Satzbestimmendes Einkommen 2003

155'000.–