Zuweisung des Wertzuwachses aus der Veräusserung von Betriebsliegenschaften interkantonaler Unternehmen

Zuweisung des Wertzuwachses aus der Veräusserung von Betriebsliegenschaften interkantonaler Unternehmen

Gemäss Bundesgericht werden Wertzuwachsgewinne auf Betriebsliegenschaften dem Ort der Liegenschaft zur Besteuerung zugewiesen. Dies gilt auch für Betriebsliegenschaften von Liegenschaftshändlern und Generalbauunternehmen.