Rückstellungen für betriebliche Umstrukturierungen
Rückstellungen für betriebliche Umstrukturierungen
Kosten für betriebliche Umstrukturierungen stellen Investitionen für die Zukunft dar. Sie stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Ertrag abgelaufener Geschäftsjahre und begründen daher auch keinen Rückstellungsbedarf. Das Bundesparlament hat es bei den Beratungen des DBG ausdrücklich abgelehnt, Rückstellungen oder Rücklagen für Umstrukturierungen ins Gesetz aufzunehmen, dies etwa im Gegensatz zu den in Art. 63 Abs. 1 Bst. d DBG verankerten Rücklagen für Forschungs- und Entwicklungskosten.