Gesamtschuldzinsenüberschuss

Gesamtschuldzinsenüberschuss

Ein Gesamtschuldzinsenüberschuss (Überschuss der Schuldzinsen über die gesamten Nettoeinkünfte aus Vermögen) ist auf die Steuerdomizile zu verteilen, welche noch übriges Einkommen ausweisen.

Der Geschäftsort einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft muss den Gesamtschuldzinsenüberschuss erst dann übernehmen, wenn das übrige Einkommen an den übrigen Steuerdomizilen zur Deckung nicht ausreicht (Schlechterstellungsverbot).