Zinsen auf verdecktem Eigenkapital

Zinsen auf verdecktem Eigenkapital

Zinsen auf verdecktem Eigenkapital sind verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 59 Abs. 1 Ziff. 4 StG). Die Ermittlung der aufzurechnenden Schuldzinsen erfolgt in der Regel gemäss Kreisschreiben ESTV Nr. 6 vom 6.6.1997.