Mindeststeuer

Mindeststeuer

Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen mit überwiegend kommerzieller Tätigkeit entrichten eine jährliche Mindeststeuer (einfache Kantonssteuer) von 250 Franken, soweit ihre Gewinn- und Kapitalsteuerleistungen zusammen die Höhe dieser Mindeststeuer nicht erreicht.

Von den Vereinen, Stiftungen und den übrigen juristischen Personen wird keine Mindeststeuer erhoben.