Rechtskraft
Rechtskraft
Voraussetzung dafür, dass ein Revisionsverfahren durchgeführt wird, ist das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids, denn erst nach Eintritt der Rechtskraft können Korrekturen nicht mehr im ordentlichen Veranlagungsverfahren vorgenommen werden. Solange ein Verfahren vor den Veranlagungs- bzw. Rechtsmittelbehörden hängig ist, besteht keine Überbesteuerung. Wesentliche Voraussetzung des Eintritts der Rechtskraft ist, dass der entsprechende Veranlagungs- oder Rechtsmittelentscheid formell rechtskräftig ist, also keine Fristen für die Einreichung eines ordentlichen Rechtsmittels mehr laufen.