Nachsteuerverfahren

Nachsteuerverfahren

Das Nachsteuerverfahren ist ein von verwaltungsrechtlichen Grundsätzen beherrschtes Veranlagungsverfahren, in welchem die steuerpflichtige Person dieselben Verfahrenspflichten zu erfüllen hat wie im ordentlichen Veranlagungsverfahren. Es kommen die Vorschriften des ordentlichen Veranlagungsverfahrens sowie die Rechtsmittel für dieses Verfahren zur Anwendung. So besteht auch im Nachsteuerverfahren die Möglichkeit, die Höhe der ungenügend erhobenen Steuern zu schätzen, wobei die steuerpflichtige Person eine solche Ermessensveranlagung widerlegen kann.