Dienstwohnung
Dienstwohnung
Als Naturalbezug gilt auch eine Dienstwohnung, die vom Arbeitgeber der steuerpflichtigen Person zur Verfügung gestellt wird. Sie unterliegt mit ihrem Marktwert der Einkommenssteuer. Als Marktwert gilt in der Regel der Betrag, den die steuerpflichtige Person für die Miete einer gleichwertigen Wohnung bezahlen müsste.