7.2.2-26

SISKA - AREAL -BANANE

Exemplar der Gemeinde

Kanton Zürich Stadt Winterthur

Privater Gestaltungsplan

Von den Grundeigentümern festgesetzt am 22. Dezember 1994 SISKA Heuberger olding AG: Genossenschaft Fenaco: Vom Grossen Gemeinderat zugestimmt am 2 0. Nov. 1995

Vom Regierungsrat am 2 1. Feb. 1935 mit Beschluss Nr. L[gs genehmigt:

PRIVATER GESTALTUNGSPLAN "SISKA-AREAL-BANANE" *********************************************

BAUVORSCHRIFTEN

1. Zweck

Der private Gestaltungsplan "S ISKA-AREAL - BANANE" bezweckt , das in der Industriezone !2 vorhandene Bauvolumen einer seiner zentralen Lage entsprechenden Mischnutzung zuzuf ühren . Neben der Erhaltung von Arbeitsp lätze n sollen in angeme ssenem Umfang Wohnungen sowie ein Hotel-Garni realisiert werden.

2. Bestandteile und Geltungsbereich

Der Gestaltungsplan besteht aus diesen Vorschriften, aus dem Situationsplan " Baubereiche und Erschliessung " Mst . 1:10 00 sowie aus dem Plan " Nutzungsschema/Gebäudehöhen". Sein Geltungsbereich ergibt sich aus dem Situationsplan.

3. Ergänzendes Recht

>Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vors chriften der jeweils gültigen Bau- und Zonenordnung der Stadt Winterthur massgebend .

4. Neubauten , Umbau , Abbruch

4.1

Massgebend sind die Pläne " Baubereiche" und "Gebäudehöhe n". Ausserhalb der Baube reiche sind Eingangsvorbauten ,

2

Notausgänge und dgl. sowie besondere Gebäude nach Massgabe des PBG (Velo- , Mofaunterstände , etc .) zulässig, sofern sie eine maximale Höhe von 4 m nicht überschreiten und insgesamt nicht mehr als 15% der Hoffläche beanspruchen.

4.2

Der Schutzumfang für das inventarisierte Gebäude (Baubereich A) wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahren s festgelegt.

4.3 Der Abbruch des bestehenden Parkdecks erfolgt , soba ld

die neu unterirdisch anzuordnenden Autoeinstellplätze bezugsbereit sind.

5. Nutzweise

5.1

. Für die Anordnung der Nutzflächen gilt der Plan " Nutzungsschema " als Richtlinie . Eines der bestehenden Gebäude der Baubereiche B2 und B3 soll wieder der Wohnnulzung gewidmet werden .

5.2 . Für die neu zugelassenen Nutzungen gelten folgende Richtwerte (in% der anrechenbaren Geschossflächen) :

Hotel: 15% - 25%

Wohnungen:

15% - 25%

...

5.3 . Der Abtausch von Nutzungen ist unter Berücksichtigung

der Umweltaspekte zulässig.

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6. Gestaltung

Bei der Umgestaltung bestehender Gebäude, bei der Gestaltung des Freiraums und bei der Erstellung neu zulässiger An- und

Nebenbauten ist auf gute Gesta~tung

und Einordnung zu

achten.

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7. . Erschliessunq

7.

. 1 . Die Zu- und Wegfahrtsbereiche für die neue UT-Parkierung , für die Besucherabstellplätze und für die Anlieferung sind im Plan '' Bauberei che und Erschliessung" schematisch dargestellt. Der bahnseitige Geleiseanschluss f ür gewerbliche Betriebe bleibt erhalten.

Die Fussgängererschliessungen sind behindertengerecht zu realisieren .

7.

2. Insgesamt sind (gemäss Altbestand) max. 190 Parkplätze zulässig . Die dem Baubereich A baurechtlich zugeordneten 50 Einstellplätze sind im Gestaltungsplangebiet unterirdisch nachzuweisen . Die weiteren 140 Plätze für die Baubereiche Bl , B2 und B3 sind - abgesehen von den erforderlichen, höchsten s 30 Besucherparkplätzen - unter Abbruch des bestehenden Parkdecks neu unterirdi sch anzuordnen.

7.

.3. An geeigneter , gut zugänglicher Lage sind rund 2 00 gedeckte Velo-/Mofaabstellplätze zu erstellen .

8. Umgebung/Grünflächen

8.

. 1 . Bezogen auf den Geltungsbereich des Gestaltungsplanes ist eine Fläche von mindestens 20% als Grünbereich herzussichten . Längs der Brunngasse ist neu eine Baumallee zu pflanzen . Die Dächer im Bauberei ch Bl sind (unter vorbehalt von Ziffer 8.2.) soweit möglich extensiv zu begrünen.

8.

.2. Für die Wohnungen sind in angemessen e m umfange Dachgärten herzurichten . I m Zusammenhange mit diesen Dachgärten sind über dem 4. OG im Baubereich Bl auch nicht technisch bedingte Dachauf bauten zulässig, jedoch höchstens bis

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zu einer Höhe von 3,50 m und insgesamt maximal über 30% der Dachflächen des Baubereiches Bl .

9. Lärmempfindlichkeitsstufe

Es sind die massgebenden Grenzwerte gemäss Empfindlichkeitsstufe III der Lärmschutzverordnung des Bundes einzuhalten.

10. Inkrafttreten

Der private Gestaltungsplan "SISKA- AREAL-BANANE" tritt mit der amtlichen Publikation der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft.

Winterthur, 22.12.1994/5.4 . 1995

PRIVATER GEST AL TUNGSPLAN SISKA - AREA L - BANANE BAUBEREICHE UND MST. 1 : 1000 ERSCHLIESSUNG

- GELTUNGSBEREICH

DD EJ BAUBEREICHE: SCHUTZOBJEKT A BESTE

o o o

FUS

EGFAHRTSBEREICHE

SWEGVERBINDUNG

KANTON ZURICH STADT WINTERTHUR

PRIVATER GESTAL TUNGSPLAN SISKA - AREAL - BANANE NUTZUNGSSCHEMA / GEBJXUDEHOHEN

1964

1962

1962

1952

1952

VOl.G

EZZÄ

BURO I GEWERBE

~ HOTEL ~ WOHNEN ~ PARKING

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Exelilplar der Gemeinde

Kanton Zürich Stadt Winterthur

Privater Gestaltungsplan

„SISKA - AREAL -B ANANE"

Ergänzung bzw. Abänderung der Bauvorschriften

Von den Grundeigentümern festgesetzt am 1. November 1997

SISKA Heuberger Holding AG & Genoss nschaft Fenaco

beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter aumberger. Winterthur

ung des Grossen Gemeinderates vom 13. September 1999

Der Stadtschreiber:

Genehmigung der Baudirektion vom 2 9. Mai 2000

-2-

Der Grosse Gemeinderat der Stadt Wtnterthur hat an seiner Sitzung vom 13. September 1999 auf Antrag der Parlamentarischen Planungskommission beschlossen:

Den folgenden Aenderungen der Bauvorschriften des privaten Gestaltungsplans „Siska-Areal Banane'( wird zugestimmt:

Ziff. 7.2 (Neufassung) „Insgesamt sind maximal 222 Parkplätze zulässig. Davon dürfen maximal 33 Parkplätze oberirdisch angeordnet werden."

Ziff. 8.1 (Ergänzung} „Alle Flächen, die nicht als Erschtiessungsflächen (Zufahrtent Zugänge, oberirdische Parkpiätze) benötigt werden, mindestens aber

20.

% der Gesamtfläche des Beizugsgebiets des Gestaltungsplans, sind als Grünbereich herzurichten."