7.2.2-28
Stadttor, Winterthur Hauptbahnhof
\t.\~ Stadt \\finterthur Kanton Zürich
Privater Gestaltungsplan Stadttor, Winterthur Hauptbahnhof mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss PBG § 85
Vorschriften
Entwurf vom 16. Dezember 1996 (rev. vom 26 . Sept. 1997)
Schweizerische~ ndesbahnen Direktion liegen 1aften Die Grundeigentümerinnen: Region 3 I Sekti Promotion SBB Direktion Liegenschaften, Zürich Postfach so·2·r Züfietf „ · · · . . ·nterttrur Deµ,artement Finanzen Stadt Winterthur ·························~~
-6. APR. 1998 Zustimmung des Grassen Gemeinderates vom: ......................... .. ........
Von der Baudirektion genehmigt am - 7. Sep. 1998
Für die Baudirektion
Planpartner AG Luzlus Huber
SBB Raumplanung Städtebau Gestaltung [ ] Klausstr. 26, Postfach, 8034 Zürich Tel. 01-383 28 28 Fax 01-383 92 01 Heinz Seiner Walter Gottschall Urs Meier
Dokument: 25204/05n0930/GP Grundlage: 25204/29/1031/0 SBB Direktion Liegenschaften Ebenen: 9
Vorschriften GP "Stadttor, Winterthur HB" (25204/05/80714/6Vorschriften) Seite 1
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck Dieser Gestaltungsplan bezweckt eine architektonisch und städtebaulich
gut gestaltete Überbautmg, eine rationelle und verkehrssichere Erschliessung sowie eine zweckmässige Nutzung des Areals. Die Überbauung hat städtebaulich die Funktion eines Stadttores als zentraler Verknüpfungspunkt zwischen Stadt und Hauptbahnhof sowie als innerstädtische Verbindung mit dem Neuwiesenquartier zu erfüllen.
Art. 2 Bestandteile, Geltungsbereich
Der Gestaltungsplan setzt sich aus diesen Vorschriften und dem Plan
: 500 zusammen.
Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1 : 500 bezeichneten Perimeter.
Soweit mit dem Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gilt die Bau- und Zonenordnung der Stadt Winterthur.
Planungs- und Baubestimmungen
Art. 3 Empfindlichkeitsstufe Für das Gestaltungsplangebiet ist die Empfindlichkeitsstufe III gemäss
Art. 43 LSV massgeblich.
Art. 4 Baubereiche
Das Gestaltungsplangebiet ist in folgende Baubereiche eingeteilt:
Baubereich A (Haupttrakt mit Atrium)
Baubereich B (Halle und Portikus)
Baubereich C (Hausperron)
Baubereich D (Untergeschoss Seite Bahnhofplatz)
Bauten und Anlagen sind nur in den dafür bestimmten Baubereichen zulässig.
Die genaue Lage des Atriums ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festzulegen.
Einzelne oberirdische Vorsprünge sowie Beschattungs- und Fluchtbalkonkonstruktionen der Baubereiche A - C dürfen die Baubereiche und Profile um höchstens 2 m überragen.
Vorschriften GP "Stadttor, Winterthur HB" (25204/0518071416Vorschriften) Seite 2
Art. 5 Nutzungsmass, Gebäudeabmessungen, Geschosszahl
Die maximalen Gebäudeabmessungen (Länge, Breite, Höhe) und das Nutzungsmass werden durch die im Plan 1 : 500 bezeichneten Baubereiche und Profile bestimmt.
Die Zahl der Voll- und Dachgeschosse wird durch die bezeichneten Profile bestimmt. In allen Baubereichen ist ein anrechenbares Untergeschoss zulässig.
Im Baubereich A darf innerhalb der bezeichneten Profile auf höchstens 1/3 der Baubereichsfläche die Kote von 460.48 m.ü.M. überschritten werden.
Art. 6 Nutzweise
Das Gestaltungsplangebiet ist grundsätzlich für Bahnnutzung und höchstens mässig störende Gewerbenutzung bestimmt.
Die Personenanlagen sind so freizuhalten, dass die Primärfunktion als Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt wird.
Art. 7 Gestaltung
Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der Umgebung im ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine gute städtebauliche und architektonische Gesamtwirkung erreicht wird.
Erschliessungsbestimmungen
Art. 8 Personenanlagen
Die Personenanlagen sind entsprechend der Bedeutung des zentralen Verknüpfungspunktes grosszügig und übersichtlich anzuordnen.
Die Fussgängerverbindungen sind wie folgt sicherzustellen:
Bahnhofplatz-Halle-Personenunterführung (Verbindung Vl/V3): dauernd
Bahnhofplatz-Atrium-Personenunterführung (Verbindung V2/ Atrium): während den Öffnungszeiten der Ladengeschäfte während den Bahnbetriebszeiten
Bahnhofplatz-Bahnhofparkhaus (Verbindung Tl): dauernd
Die Verbindung Personenunterführung Richtung Stadtzentrum ist mit einer rollstuhlgängigen Rampe sicherzustellen.l
Ergänzung gemäss Beschluss des Grassen Gemeinderates Winterthur vom 6. April 1998 Vorschriften GP "Stadttor, Winterthur HB" (25204/05/80714/6Vorschriften) Seite 3
Art. 9 Anlieferung Die Anlieferung erfolgt über die Trottoirlifte beim Aufnahmegebäude
und über das Bahnhofparkhaus.
Art. 10 Wärmeversorgung Die Wärmeversorgung hat entweder mittels Nutzung von Abwärme bzw. erneuerbaren Energieträgern oder aber mittels Erdgas, allenfalls in
Kombination mit Heizöl (Zweistoffeuerung), zu erfolgen.
Schlussbestimmungen
Art. 11 Inkrafttreten Der Gestaltungsplan tritt mit der Publikation der Genehmigung durch
den Regierungsrat des Kantons Zürich in Kraft.
~\~ Stadt Winterthur Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Stadttor, Winterthur Hauptbahnhof mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss PBG § 85 Plan 1: 500 Entwurf vom 16. Dezember 1996 (rev. vom 26. Sept. 1997) Sdlwetzeriseh undesbahnen Direktion Liege chaften Die Grundeigentümerinnen: Region 3 I Sekt 1 Postfach ~interthur SBB Direktion Liegenschaften, Zürich 89.?.~. f~~i.qh ........ R~ ~~~~.~~~ .~!r:ianzen Stadt Winterthur Zustimmung des Grossen Gemeinderates vom: .............. -6. APR. „„.„1998 ............„ Von der Baudirektion genehmigt am -1. Sep. 1998 C Planpartner AG Luzlus Huber SBB Raumplanung Städtebau Gestaltung Klausstr. 26, Postfach, 8034 Zürich Tel. 01-383 28 28 Fax 01-383 92 01 Heinz Seiner Walter Gottschall Urs Meier Dokument: 25204/05/70930/GP Grundlage: 25204/29/1031/D SBB Direktion Liegenschaften Ebenen: 18/1-17/+Grun. dig.
FESTLEGUNGEN
1 Perimeter Gestaltungsplan Portikus ( --{V4}---> Fussgängerverbindung ......„„„1 'T"' Bahnhofplatz - Halle - Hausperron ::::::::9„::::::::::: 1.·.·.·.·„
• .·.·.·.·.·. Baubereich B (Halle und Portikus)
1 • • • ! • 1 t
...!.- (Lage schematisch) l ~Yo ~~ u Baubereich C (Hausperron) Anlieferung über Bahnhofparkhaus l>:o:>I Baubereich D (Untergeschoss Seite Bahnhofplatz) Personenerschliessung Bahnhofparkhaus (Lage schematisch) WZJ Baubereich A, 1/3 der Fläche Oberbaubar gemäss Art. 5 Abs. 3 Fussgängerverbindung / Passarelle c==J Atrium (Lage schematisch) Bahnhofparkhaus 1.+2. Deck Bahnhofplatz - Halle - Personenunterführung (Lage schematisch) L.--· Bahnhofplatz - Atrium - Personenunterführung (Lage schematisch) INFORMATION /////////////. Bereich Bahnhofparkhaus (nicht Gegenstand des Gestaltungsplanes) Anlieferung über Trottoirlifte Bahnhofplatz Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz:
Personenrampe (Lage schematisch) Öffentliche WC-Anlage (Lage schematisch, nicht Gegenstand des Gestaltungsplanes) Personenerschliessung Bahnhofparkhaus SITUATION 1 : 500 / / --- -- --
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I PROFILE I PROJEKTIDEE 1: 500 Schnitt 1 - 1 ~- Bereich A, 1/3 der Fläche Schnitt 2 - 2 +457.48 Bereich A, 1/3 der Fläche Schnitt 3 - 3