7.2.2-29
Starenweg
Stadtgemeinde Winterthur
PRIVATER GESTALTUNGSPLAN S T A R E N WB G
Art. l Geltungsbereich Für das zwischen Ricketwilerstrasse und Starenweg in Winterthur-Seen im Uebersichtsplan 1 : 250 vom 15. Juli 1986 bezeichnete Gebiet wird ein privater Gestaltungsplan mit den Rechtswirkungen im Sinne von S 85 f. PBG erlassen. Dem Gestaltungsplan liegt eine Gesamtüberbauung zugrunde, welche mit Stadtratsbeschluss vom 6. Dezember 1985 aus einem durch die Stadtgemeinde Winterthur durchgeführten Projektwettbewerb ausgewählt worden ist.
Art. 2 Bestandteile Der Gestaltungsplan Starenweg setzt sich zusammen
aus den nachstehenden Bauvorschriften sowie folgenden Plänen:
Uebersichtsplan 1:250 vom 15.7.86
Verkehrserschliessungsplan 1:250 vom 15.7.86
Profilplan 1:250 vom l.9.86
Art. 3 Ergänzendes Recht, Verhältnis zur Bau- und Zonenordnung
Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts abweichendes bestimmen, gilt im Gestaltungsplanbereidh das kantonale Planungs- und Baugesetz und die kommunale Bau- und Zonenordnung.
AJ;t. 4 Gebäudemantel Ob•rirdische Gebäude dUrfen nur innerhalb der .im ue~rs.i.chtsplan bezeichneten :&aubereiche, masslich ttrglnzt durch die Eintragungen im Grundrissvermass.ungi;plan, und innerhalb der im Profilplan dargestellten Profillinien erstellt werden. Dasselbe gilt für den im Uebers,ichtsplan eingetragenen Gemei.,.schaftspavillon, für welchen allerdings keine Mant•llinie festgelegt wird.•
Art. 5 Ausnützung Die.im.Uebersichtsplan.je Hausteil angegebene max;i)llal. zulässige Bruttogeschossfläche gilt als R~chtwert1 insgesamt dürfen alle23 Gebäude die Ausnützungsziffer für.die .Regelbauweise zuzüglich
den Arealüberbauungs~uschlag nicht.überschreiten.
Art. 6 Erschl.b:~ssµng
Die Ersehlies•µng des Gestaltungsplanbereiches hat über ·die . Rick.etvil.erstrasse und über den Starenweg zu erfolgel'l.o ; Die Pflichtabstellplätze sind in der im.Verkehrserschliessungsplan . eingetragenen unterirdi.schen Sa.mntelgarage u,nddie offenen Besucherabstellplätze 1.nf pezeichneten Bereich am Starenweg anzulegen.. Die Zugänglichkeit der Abstellplätze ist gemäss Verkehrserschliessungaplan anzuordnen. weitere offene Abstellplätze dürfen im ganzen Bereich des Gestaltungsplanes Starenweg nicht angelegt werden. Die Zugänge zu den einzelnen,Qebäuden, zur Unterniveaugarage und eu den :&esucherparkplätzen sind en~spreoh•nd den im Uebersichtsplan bezeichneten Fu.ssgänger:bereichen vorzusehen.
Art. 7 Weitere Ausstatt~gen DieKehrichtcontainer und die Briefkastenanlagen
sind an den im Oebersich:tsplan bezeichneten Standorten 11u situieren; die Containerabstellplätze sind mit geeigneten Materialien, insbesondere mit Pf 18.nzen zu kaschieren. Der im.y~be~sichtsplan vorgesehenezentrale Genteinschaftsplat,z (Plattform), verbunden mit Kinderspiel.lnöglic~~iten„ ist.im vorqesehenen Bereich und mit durch die örtliche Baubehörde zu bestimmenden spielgeritea•nzulegenund auszurüsten; dabei sind die vorgesehen•n Stützmauern mit einer maximalen Höhe von 1.50 m zu errichten. Die Wärmeerzeugung ha,t durch Einzelheizungen mit Erdgas als Energietx-•ger z.u erfolgen. Die im Uebersichtsplan vorg-esehenen Bepflanzungen mit Bäumen und Sträuchern sind verbindlich.
Art. 8 Gestaltung .Die Gestaltung der einzelnen Gebäuµe ist ent• sprechend dem aus dem ProjektwettbewerJ:.r hervorgegangenen Modell samt Plänen einheitlicbund.mit
guter Gesamtwirkung auf die bauliche und landschaftliche Umgebung zu gestalten. Die Fassaden sind in hellem Sichtmauerwerk, die Dachflächen in Dachschiefer aus Fas.erzement und Metall auszuführen.
Art. 9 Schlussbestimmung Der St1idtrat setzt den GestaltungsplanStarenweg _ unmittelbar nach der Publikation der Genehmigung .durch den Regierungsrat des Kantons Ztlrich in
Kraft. Der Gestaltungsplan gilt nach der Inkraftsetzung gemäss S 87 in Verbindung mit S 82 PBG ftlr min~ destens 5 Jahre; innert dieser Frist kann er auch nicht.geändert werden.
Der Gestaltungsplan Starenweg ist nach dessen Inkraftsetzung itn Grundbuch als öffentlich· rechtliche Eigentumsbeschrä~kung anzumerken* Die Grundeigentümerin Stadtgemeinde Winterthur vertreten durch die Güterverwaltung Stadtrat w. Nägel!
Oktober 1986 Für die Baub.errscb.aft: Architekten Dahinden + Heim Winterthur Winterthur, Genehmigt durch den Stadtrat Winterthur mit Beschluss Nr. vom
w. interthur, 2 5. Sep. 1987 NAMENS DES STADTRATES WINTERTHUR Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber .•.•. ~.~:~::~ii~rt durch den .Regierungsrat des Kantons vom Der Staatsschreiber -' ,,, SEEN y • GESTALTUNGS PLAN UEBERBAUUNG II STAREN - WEG II BAUHERR GUETERAMT DER STADT WINTERTHUR (VERTRETER) • 8329 Dipl. Architekten ETH!SlA • WINTERTHUR, DEN .. '.2.6: Sepl.1986 . Stadt Winterthur üterveiwaltung ,.-- / / VERTRETER DER BAUHERRSCHAFT UND / Ü) / • / 8332 / / / / A. PARZELLIERUNG / / '6 0 „ "' © 88 / ·-r, 0 0 PARZELLENGRENZE / / / / - / PARZELLENNUMMER MIT DER ANGABE DER PARZELLENGROESSE / / """' BEREICH DER HAUPTGE8AEUDE MIT DER ANGABE DER MAXIMAL ZULAES - SIGEN BR UTTOGESCHOSS FLAECHE BEREICH DER TERRASSEN UNO DER WINTERGAERTEN PAVILLON ' C. ERSCHLIESSUNG 1 STANDORT BRIEFKAESTEN • D..UM GEBUNG 483.0 @ , 1 SCHUTZRAUMPFLICHT / • - • pro}. Grenze / • ( 1:250 \~ UStW 500-1 S~en Baupoffzei-Akten \N SITUATION 1:500 \ DBERBAUUNG STARENWEG vom :
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BAUHERR GUETERAMT DER STADT WINTERTHUR (VERTRETER) GRUNDRISSVERMASSUNG MST 1 : 250 PLANGRUSSE 84 /60 DAT. 15. 9 .86 GEZ. A.D.
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