177.551
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen an der Fachschule Viventa (AVLV)
177.551 Ausführungsbestimmungen zur Verord- nung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen an der Fachschule Viventa (AVLV) 1 Stadtratsbeschluss vom 28. Januar 2004 (132) mit Änderungen bis 28. Januar 2026 (256) zu Art. 6 2 1 Der geschäftsleitende Ausschuss der Schulkommission legt Dauer, Beginn und Ende des schulischen Semesters fest. 2 Das administrative Semester ist das für die Lohnauszahlung massgebliche halbe Schuljahr. Es beginnt im Herbstsemester am 1. August und endet am 31. Januar. Das Frühjahrssemester beginnt am 1. Februar und dauert bis zum 31. Juli. 3 3 Die Lohnzahlung von Lehrpersonen mit zeitlich begrenzten Aufgaben richtet sich nach der Anstellungsverfügung. zu Art. 7 4 1 Die Veränderung des Grundpensums erfordert eine Ände- rungskündigung. 2 Die Meldepflicht einer anderweitigen Erwerbstätigkeit als Ne- benbeschäftigung gemäss städtischem Personalrecht und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen besteht nur für Lehrpersonen mit einem effektiven Beschäftigungsgrad an der Fachschule Viventa von 40 Prozent oder mehr. zu Art. 11 5 Lehrpersonen, welche die Altersgrenze für einen vorzeitigen ltersrücktritt gemäss städtischem Personalrecht erreichen, A können auf das Ende des entsprechenden Semesters zurück- treten. Sie haben der Anstellungsinstanz ihren Altersrücktritt spätestens sechs Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen.