177.561

Bestimmungen zur Entlöhnung von Leitungen von Grossformationen an Musikschule Konservatorium Zürich

Präambel

Der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements,

Art. 1 Leitung

Die Zuschläge für die Entlöhnung der Leitung von Grossformationen an Musikschule Konservatorium Zürich (MKZ) zum Grundlohn gemäss Lohnkategorie III werden in Prozenten wie folgt festgesetzt:

  1. a. Ensemble, Tanz, Theater 5 %;

  2. b. Klassenmusizieren 7,5 %;

  3. c. Chor und Orchester 15 %;

  4. d. Jugendchor, Junger Kammerchor Zürich, Sinfonietta, Jugendblasorchester Zürich, Jugend Sinfonieorchester Zürich 20 %.

Beim Lektionenansatz für Vikariate gelten dieselben Zuschläge.

Art. 2 Co-Leitung, Teamteaching

Co-Leitungen und Teamteaching erhalten zwei Drittel des Zuschlags.

Art. 3 Workshops, Semesterkurse

Workshops und Semesterkurse sind von den Zuschlägen ausgenommen.

Art. 4 Inkrafttreten

Diese Bestimmungen treten am 1. August 2023 in Kraft.

AS 177.501