177.561
Bestimmungen zur Entlöhnung von Leitungen von Grossformationen an Musikschule Konservatorium Zürich
Präambel
Der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements,
Art. 1 Leitung
Die Zuschläge für die Entlöhnung der Leitung von Grossformationen an Musikschule Konservatorium Zürich (MKZ) zum Grundlohn gemäss Lohnkategorie III werden in Prozenten wie folgt festgesetzt:
a. Ensemble, Tanz, Theater 5 %;
b. Klassenmusizieren 7,5 %;
c. Chor und Orchester 15 %;
d. Jugendchor, Junger Kammerchor Zürich, Sinfonietta, Jugendblasorchester Zürich, Jugend Sinfonieorchester Zürich 20 %.
Beim Lektionenansatz für Vikariate gelten dieselben Zuschläge.
Art. 2 Co-Leitung, Teamteaching
Co-Leitungen und Teamteaching erhalten zwei Drittel des Zuschlags.
Art. 3 Workshops, Semesterkurse
Workshops und Semesterkurse sind von den Zuschlägen ausgenommen.
Art. 4 Inkrafttreten
Diese Bestimmungen treten am 1. August 2023 in Kraft.
AS 177.501