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Schaffung einer Heilpädagogischen Hilfsschule

412.330 Schaffung einer Heilpädagogischen Hilfsschule Gemeindebeschluss vom 4. März 1956 1 1. 1 Es wird eine Heilpädagogische Hilfsschule geschaffen. Sie bezweckt, Kinder in ihren geistigen und körperlichen Veranla- gungen unentgeltlich zu fördern, die wegen Schwachsinns von der öffentlichen Schule ausgeschlossen sind, aber nicht in einer Anstalt, sondern in der Familie leben und deren Eltern in der Stadt Zürich wohnen. 2 Der Besuch der Schule ist freiwillig. 2. Kinder, welche die Volksschule wegen körperlicher Gebre- chen nicht besuchen können, werden unentgeltlich einzeln un- terrichtet. 1 BS 2, 159. 1