551.311
Gebührenordnung Parkkarten Blaue Zone
Präambel
Der Stadtrat erlässt, gestützt auf Art. 7 Abs. 5 der Verordnung
Art. 1 Jahresgebühren
Die Jahresgebühren betragen:
a. Fr. 300.– für Anwohnerparkkarten
b. Fr. 300.– für «Car-Sharing»-Parkkarten
c. Fr. 360.– für Gewerbeparkkarten mit Gültigkeit für ein Fahrzeug
d. Fr. 480.– für Gewerbeparkkarten mit alternativer Gültigkeit für maximal sechs Fahrzeuge
Art. 2 Übrige Gebühren
Die übrigen Gebühren betragen:
a. Fr. 15.– für Tageskarten
b. Fr. 80.– pro 10-er Block Tageskarten zum Sozialtarif
c. Fr. 50.– pro 10-er Block Früh- oder Spätschichtparkkarten
d. Fr. 50.– pro 10-er Block Frühschichtparkkarten für Taxichauffierende
Art. 3 Inkraftsetzung
Diese Gebührenordnung wird auf den gleichen Zeitpunkt wie die Parkkartenverordnung in Kraft gesetzt. 1
Inkrafttreten 1. Januar 2013.