551.311

Gebührenordnung Parkkarten Blaue Zone

Präambel

Der Stadtrat erlässt, gestützt auf Art. 7 Abs. 5 der Verordnung

Art. 1 Jahresgebühren

Die Jahresgebühren betragen:

  1. a. Fr. 300.– für Anwohnerparkkarten

  2. b. Fr. 300.– für «Car-Sharing»-Parkkarten

  3. c. Fr. 360.– für Gewerbeparkkarten mit Gültigkeit für ein Fahrzeug

  4. d. Fr. 480.– für Gewerbeparkkarten mit alternativer Gültigkeit für maximal sechs Fahrzeuge

Art. 2 Übrige Gebühren

Die übrigen Gebühren betragen:

  1. a. Fr. 15.– für Tageskarten

  2. b. Fr. 80.– pro 10-er Block Tageskarten zum Sozialtarif

  3. c. Fr. 50.– pro 10-er Block Früh- oder Spätschichtparkkarten

  4. d. Fr. 50.– pro 10-er Block Frühschichtparkkarten für Taxichauffierende

Art. 3 Inkraftsetzung

Diese Gebührenordnung wird auf den gleichen Zeitpunkt wie die Parkkartenverordnung in Kraft gesetzt. 1

Inkrafttreten 1. Januar 2013.