713.430
Ausnahmebewilligungen für den Betrieb von Lautsprechern an Motorfahrzeugen
Präambel
Der Polizeivorstand ist für das Erteilen von Ausnahmebewilli-
Art. 42 im Sinne von
Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 1958 zuständig. 19. Dezember
BS 1, 523.