732.110
Leistungsauftrag für das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen
732.110 Gemeinderatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 1 mit Änderung vom 25. Mai 2011 1. Auftrag Die Stadt Zürich beauftragt das Elektrizitätswerk (ewz), Tele- kommunikationsdienstleistungen als neues Geschäftsfeld zu betreiben. Die vom ewz zu erbringenden Telekommunikations- dienstleistungen umfassen das Bereitstellen von Übertragungs- infrastrukturen und -diensten wie Glasfasern, Wellenlängen und Bandbreiten für Telekommunikationsverbindungen. Dazu errich- tet und betreibt das ewz auf dem Gebiet der Stadt Zürich ein Breitbandtransportnetz und versorgt öffentliche Institutionen, private Unternehmen und die Bevölkerung mit breitbandigen Glasfaseranschlüssen. 1 bis Kooperation beim Aufbau des Breitband- Transportnetzes 2 1 Für den Aufbau des Breitband-Transportnetzes arbeitet das ewz mit Swisscom zusammen. Der Stadtrat wirkt darauf hin, dass dort, wo Swisscom Quartiere erschliesst, dieselben Be- dingungen für den Anschluss an das Breitband-Transportnetz gelten wie in den Quartieren, die das ewz erschliesst. 2 Das ewz und Swisscom räumen sich gegenseitig unentziehba- re Nutzungsrechte an den von ihnen zwischen Hausanschluss und Übergabepunkt installierten Glasfasern ein gegen Bezah- lung einer einmaligen Nutzungsentschädigung sowie gegen Be- zahlung von Wartungs- und Unterhaltsbeiträgen. 3 Die Einzelheiten der Kooperation regeln der Stadtrat und Swiss com in einem Vertrag. 4 Das ewz kann mit anderen Telekommunikationsunternehmen zusammenarbeiten. 1 ter Ersterschliessung der Quartiere mit einem Breitband-Transportnetz 3 1 Es ist anzustreben, in Kooperation mit Swisscom innert rund acht Jahren 90 Prozent der bestehenden und bezugsbereiten