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Bonus auf Energie- und Netznutzungstarifen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) für die Stadt Zürich

732.215 Bonus auf Energie- und Netznutzungstarifen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) für die Stadt Zürich Gemeinderatsbeschluss vom 18. April 2012 1. Das ewz entrichtet den Kundinnen und Kunden im Kalen- derjahr des Inkrafttretens dieses Beschlusses sowie im nachfolgenden Kalenderjahr einen Bonus von 10 % auf der Rechnung für Energie- und Netznutzung einschliesslich Abgaben und gemeinwirtschaftliche Leistungen. 2. Danach richtet sich der Bonus nach dem nach der Gewinn­ ablieferung an die Stadt verbleibenden Jahresgewinn. Er beträgt pro ganze 10 Mio. Franken, die dieser Jahresgewinn die Gewinnablieferung übersteigt, 1 % auf der Rechnung für Energie und Netznutzung einschliesslich Abgaben und ge- meinwirtschaftliche Leistungen. 3. Der voraussichtliche Bonus wird im Voranschlag der Stadt eingestellt. Wenn sich in der Jahresrechnung eine Abwei- chung zum Voranschlag ergibt, die zu einem höheren oder einem tieferen Bonus geführt hätte, wird dies in der über- nächsten Periode entsprechend berücksichtigt. 4. Der Stadtrat ist ermächtigt, bei ausserordentlichen Ereig- nissen, wie z. B. bei ausserordentlichen, periodenfremden Aufwänden oder Erträgen, den Bonus anzupassen. 5. Der Stadtrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. 1 1 Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2013. 1