741.501

Richtlinien für die Festlegung von Ersatzabgaben für private Fahrzeugabstellplätze

Präambel

Der Stadtrat,

Art. 1 Ersatzabgaben a. Unterirdische Parkplätze

Die Ersatzabgaben für unterirdische Parkplätze werden wie folgt festgelegt: Gebiet Wohnen Dienstleistung Verkauf Fabrikation Gastronomie Lager Fr. Fr. Fr. Fr. Gebiet A 40 000 40 000 33 500 27 500 Gebiet B 38 000 38 000 32 500 26 000 Gebiet C 33 000 33 000 29 000 24 000 Gebiet D 28 500 28 500 25 500 20 000 übriges Gebiet 25 000 25 000 22 500 17 500

Art. 2 b. Oberirdische Parkplätze

Die Ersatzabgaben für oberirdische Parkplätze werden wie folgt festgelegt: Gebiet Wohnen Dienstleistung Verkauf Fabrikation Gastronomie Lager Fr. Fr. Fr. Fr. Gebiet A 15 000 15 000 12 500 10 500 Gebiet B 14 500 14 500 12 000 10 000 Gebiet C 12 500 12 500 11 000 9 000 Gebiet D 11 500 11 500 10 000 8 000 übriges Gebiet 10 000 10 000 9 000 7 000

Art. 3 c. Spezielle Nutzungen

Bei speziellen Nutzungen im Sinne von Art. 4 Abs. 2 PPV oder der dazu von der Baubehörde festgelegten Richtwerte bemisst sich die Ersatzabgabe nach den folgenden vergleichbaren Nutzungen:

AS 741.500

Begründung siehe STRB Nr. 396 vom 15. Mai 2019. Richtlinien für die Festlegung von Ersatz­abgaben für private Fahrzeugabstellplätze Bezeichnung Nutzung Vergleichbare Nutzung für Ersatzabgabe

  1. a. Hotel, Garni Hotelteil Wohnen Restaurantteil Verkauf/Gastronomie Mehrbettherberge alle Verkauf/Gastronomie

  2. b. Theater, Konzert, Kino, alle Verkauf/Gastronomie Gemeinschaftszentrum, Spielsalon/Casino, Clubraum/Disco Museum, Ausstellung, alle Dienstleistung Galerie, Bordell

  3. c. Sport-/Freizeitanlage Sport-/Freizeitteil Fabrikation/Lager Restaurantteil Verkauf/Gastronomie

  4. d. Kultusanlagen alle Fabrikation/Lager

  5. e. Aus-/Weiterbildung alle Verkauf/Gastronomie

  6. f. Gesundheits- und Spital, Klinik Dienstleistung Wohnen Pflegeeinrichtungen Alters-/Pflegeheim

  7. g. Spezielle alle Wohnen Wohnnutzungen

  8. h. Weitere Fabrikations-/ Fabrikation/Lager Spezialnutzungen Lagerräume Autohandel/ Verkauf/Gastronomie Tankstellen-Shop Hafenanlage, Fabrikation/Lager Autowerkstatt

Art. 4 Nutzungs­

Die Ersatzabgaben sind gemäss den Nutzweisen nach

Art. 4 abhängigkeit

Abs. 1 PPV unterteilt. Zusätzlich werden Angaben zur Nutzweise Fabrikation/Lager gemacht. Bei Mischbauten ist jeweils auf die im Bewilligungsverfahren festgelegte Anzahl Abstellplätze je Nutzung abzustellen.

Art. 5 Kaution

Für die Festsetzung einer Kaution für die Ersatzabgabe können die vorstehenden Tabellen verwendet werden.

Art. 6 Anwendung Ansätze

Für fehlende Pflichtparkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Mitarbeitende gilt der Ansatz für unterirdische Parkplätze. Für fehlende Pflichtparkplätze für Besucherinnen und Besucher sowie Kundschaft gilt der Ansatz für offene Parkplätze.

Art. 7 Überprüfung und Aktualisierung

Die Wertetabellen sollen etwa alle zehn Jahre überprüft und aktualisiert werden.

Art. 8 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Richtlinien über die Bemessung der Ersatzabgaben zu der Verordnung über private Fahrzeugabstellplätze vom 2. Juli 2014 werden aufgehoben.

Art. 9 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Juli 2019 in Kraft.