842.110

Förderung des Wohnungsbaus (1964)

842.110 Förderung des Wohnungsbaus (1964) Gemeindebeschluss vom 2. Februar 1964 1 1. Zur Förderung des Wohnungsbaues wird zu Lasten des Kapitalverkehrs des Gemeindegutes ein Kredit von 22 Millio- nen Fr. für die Gewährung von Darlehen bewilligt. Die ausfallen- den Zinsen sind dem Ordentlichen Verkehr zu belasten. Sie sol- len den für 1. Hypotheken der Zürcher Kantonalbank geltenden Zinsfuss nicht überschreiten. 2. Ferner wird ein Kredit von 3 Millionen Franken für die Aus- richtung von Kapitalzinszuschüssen während 20 Jahren bewil- ligt. Die jährliche Quote von höchstens Fr. 150 000 ist dem Or- dentlichen Verkehr zu belasten. 1 BS 2, 33. 1