842.120

Wohnbauaktion 1966

842.120 Wohnbauaktion 1966 Gemeindebeschluss vom 11. September 1966 1 a. Für die Erstellung von 700 kommunalen Wohnungen, von denen wenigstens 400 nach den Bestimmungen über den sozia- len Wohnungsbau vermietet werden sollen, wird zur Verbilligung der Mietzinse ein Kredit von 9 Millionen Franken zulasten des Ausserordentlichen Verkehrs bewilligt. b. Zur Förderung der Erstellung von rund 1 500 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau durch Dritte wird ein Kredit von 17 Mil- lionen Franken für die Ausrichtung von Kapitalzinszuschüssen während 20 Jahren bewilligt. Die jährliche Quote von höchstens Fr. 850 000.– ist dem Ordentlichen Verkehr zu belasten. c. Zur Förderung des Baues von rund 300 Wohnungen durch die öffentlichrechtliche Stiftung «Wohnungsfürsorge für kin- derreiche Familien der Stadt Zürich» wird für die Ausrichtung von Kapitalzinszuschüssen während 20 Jahren ein Kredit von 4,5 Millionen Franken bewilligt. Die jährliche Quote von höchs- tens Fr. 225 000.– ist dem Ordentlichen Verkehr zu belasten. d. Zur Ausrichtung von Abschreibungsbeiträgen an die öffent- lichrechtliche Stiftung «Wohnungsfürsorge für betagte Einwoh- ner der Stadt Zürich» für die Erstellung von rund 500 Kleinwoh- nungen wird ein Kredit von 20 Millionen Franken bewilligt, Wovon ⅔ dem Armengut und ⅓ dem Ausserordentlichen Verkehr zu be- lasten sind. Die von Bund und Kanton erhältlichen Verbilligungs- leistungen sind von der Stiftung an die Stadt zu überweisen. 1 BS 2, 36. 1