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Errichtung der Stiftung «Wohnungsfürsorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich»Gemeinde
844.100 Errichtung der Stiftung «Wohnungs fürsorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich» Gemeindebeschluss vom 31. August 1924 1 1 Aus dem Rechnungsüberschuss des Jahres 1923 wird ein Be- trag von Fr. 2 000 000 ausgeschieden zum Zwecke der Beschaf- fung verbilligter Wohnungen für wenig bemittelte kinderreiche Familien. 2 Von dieser Summe wird ein Betrag von Fr. 1 400 000 verwen- det zur Errichtung einer öffentlichen Stiftung «Wohnungsfür- sorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich». Der Zweck der Stiftung ist die Erstellung oder die Erwerbung von einfachen Wohnhäusern zur Vermietung von Wohnungen zu ermässigten Mietzinsen an wenig bemittelte kinderreiche Schweizerfamilien, die in der Stadt niedergelassen sind. Nicht in der Stadt verbür- gerte Familien werden nur berücksichtigt, wenn sie seit mindes- tens fünf Jahren in der Stadt niedergelassen sind. Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat verwaltet. Die Statuten 2 , die vom Grossen Stadtrat 3 zu erlassen sind, ordnen das Nähere über die Erreichung des Stiftungszweckes und die Verwaltung der Stif- tung an. 3 4 1 BS 2, 53. 2 Statuten der Stiftung «Wohnungsfürsorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich» vom 9. Juli 1924 (BS 2, 54). 3 Heute Gemeinderat. 4 Hinfällig durch Vollzug. 1