RRB Nr. 1036/2023
Strassen, Uster, Unterführung Winterthurerstrasse, Finanzierung Bauprojekt, Genehmigung Vereinbarung, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. September 2023
1036. Strassen (Uster, Unterführung Winterthurerstrasse,
Erwägungen
Finanzierung Bauprojekt, Genehmigung Vereinbarung, gebundene Ausgabe) Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) planen, die Bahnstrecke zwischen Bahnhof Uster und dem Ortsteil Aathal in der Gemeinde Seegräben auf Doppelspur auszubauen. In der Folge soll der Fahrplan verdichtet werden, was bei Niveaubahnübergängen noch längere Barrierenschliesszeiten zur Folge hat. Der Strassenverkehr würde dadurch in einem nicht mehr tolerierbaren Ausmass beeinträchtigt. Aus diesem Grund soll der Bahnübergang an der Winterthurerstrasse in der Stadt Uster durch eine Strassenunterführung mit Gesamtkosten in der Grössenordnung von 40 Mio. Franken ersetzt werden. Zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den SBB als Verantwortliche für den Bahnausbau einerseits und dem Kanton Zürich anderseits bestehen grundlegende Differenzen über die Kostentragungspflicht. Um den weiteren Projektfortschritt nicht zu gefährden und Projektverzögerungen zu verhindern, soll der Kanton Zürich die Projektkosten für das Bauprojekt bis und mit Plangenehmigung vorfinanzieren. Aus diesem Grund haben die SBB und das Tiefbauamt am 2./9. August 2023 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat eine Finanzierungsvereinbarung für die Projektkosten von Fr. 1 585 000 abgeschlossen, welche die Zusammenarbeit und die Vorfinanzierung der Planungsarbeiten im Detail regelt. Die Projektierungskosten sind gemäss Finanzierungsvereinbarung wie folgt veranschlagt: in Franken Projektleitung 224 000 Tiefbau und Tragkonstruktion 903 000 Architektonische Begleitung 51 000 Bahntechnik 35 000 Schätzgenauigkeit 20% 243 000 Verwaltungskostenzuschlag SBB 2% 29 000 Reserve, interne Kosten Kanton 100 000 Total 1 585 000
Für die Projektierungskosten ist eine neue Ausgabe von Fr. 1 585 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 585 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 80% 1 268 000 1 268 000 Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 20% 317 000 317 000 Fahrradanlagen Total 100% 1 585 000 1 585 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 46 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 80% 1 268 000 5 000 2,5% 32 000 Fahrradanlagen 20% 317 000 1 000 2,5% 8 000 Zwischentotal 6 000 40 000 Total 100% 1 585 000 46 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84D-50150, Uster Winterthurerstrasse SBB-Doppelspur, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung des Bauprojekts Unterführung Winterthurerstrasse in der Stadt Uster wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 585 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Die Vereinbarung zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen und dem Kanton Zürich vom 2./9. August 2023 wird genehmigt.
III. Das Bundesamt für Verkehr wird eingeladen, die Vereinbarung in Anwendung von Art. 58c des Eisenbahngesetzes zu genehmigen.
IV. Mitteilung an die Schweizerischen Bundesbahnen, Infrastruktur, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich, das Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli