RRB Nr. 1069/2011
Haus zum Rechberg, Hirschengraben 40, Parkanlage, Rechberggarten, Erneuerung, Umsetzung, zusätzlich gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. September 2011
1069. Haus zum Rechberg, Erneuerung Rechberggarten (zusätzliche Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der zum Rechberg-Ensemble mit dem «Palais Rechberg» und den Nebengebäuden gehörende Rechberggarten gilt als einer der schönsten Barockgärten der Schweiz. Für gartengestalterische Massnahmen zur Erhaltung des kulturhistorisch und denkmalpflegerisch wertvollen Rechberggartens bewilligte die Baudirektion mit Verfügung vom 17. November 1998 eine Ausgabe von Fr. 892 000 (Preisstand 1. April 1998). Umgerechnet auf den Preisstand vom 1. April 2010 entspricht dies Fr. 1 102 000. Das entsprechende Baugesuch zur Umgestaltung des historischen Gartens wurde daraufhin von der städtischen Baubehörde bewilligt. Die Baufreigabe hat sich jedoch wegen verschiedener Rekurse verzögert. Auch das in Teilbereichen den Anliegen der Rekurrenten angepasste überarbeitete Baugesuch wurde bestritten. Nachdem das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur eingetreten ist, wurde die Baubewilligung im November 2010 rechtskräftig.
B. Projekt Zentrales Ziel des Vorhabens ist die Erhaltung und Pflege der denkmalpflegerisch wertvollen Substanz. Jene Bereiche, die durch Veränderungen in der Nachbarschaft und im Garten beeinträchtigt sind, werden als Partien oder Elemente auf eine Weise erneuert, die sich der barocken Konzeption verpflichtet und diese modern interpretiert. Die vorhandenen Qualitäten bezüglich Aufenthalt und Durchgang werden bei gleichzeitigem Schutz vor Vandalismus und illegaler Belegung verstärkt. Eine weitere Zielsetzung besteht in der Optimierung des Pflege- und Bewirtschaftungsaufwandes. Folgende Massnahmen sind geplant: – Die Gartenanlage wird gegenüber den neueren Bauten der Universität mit einer geschnittenen Lindenhecke sowie durch Baumpflanzungen räumlich neu gefasst und abgegrenzt. Zur Verhinderung des nächtlichen Zuganges wird ein 1,3 m hoher Maschendrahtzaun in die Hecke integriert.
– Der neue Obstbaumhain bietet Schatten für den neuen Aufenthaltsbereich. Dieser wird zur Vereinfachung des Unterhaltes und Verbesserung der Qualität des Gartens mit einer automatischen Bewässerungsanlage ausgestattet. – Die Kanzel wird neu gerundet und mit seitlichen Treppenläufen ausgebildet. – Die Bepflanzung wird, wie alle neuen Elemente, modern interpretiert. – Die Rasen- und Rabattenflächen werden durch dauerhafte Stahlbänder neu gefasst. – Der gut genutzte Weg zwischen Rechberggarten und Künstlergasse wird teilweise neu angelegt und beleuchtet und mit mobilen Bänken und Papierkörben ausgestattet.
C. Zeitplan Ab Herbst 2011 ist die Detailplanung und Ausschreibung des Vorhabens vorgesehen. Der Bauarbeiten sollen im Frühjahr 2012 begonnen und im Herbst 2012 abgeschlossen werden.
D. Zusätzliche gebundene Ausgabe Die gemäss Verfügung der Baudirektion vom 17. November 1998 für die Erhaltung und Erneuerung des Rechberggartens zur Verfügung stehende Ausgabensumme von Fr. 892 000 (Preisstand 1. April 1998) bzw. von Fr. 1 102 000 (Preisstand 1. April 2010) deckt die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit anfallenden zusätzlichen Kosten nicht. Im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren sind verschiedene Projektanpassungen erfolgt und höhere Kosten für Dienstleistungen Dritter angefallen. Zusammen mit den Kosten für Projektanpassungen, die Pflege bereits beschaffter Pflanzen und der aufgelaufenen Teuerung ist für die Umsetzung des aktualisierten Projektes eine zusätzliche gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG von Fr. 1 035 000 zu bewilligen. Die zur Verfügung stehende Ausgabesumme beträgt damit Fr. 2 137 000. Jahr 1998 2010 Zürcher Baukostenindex 100 123,6 Ursprüngliche Ausgabenbewilligung Fr. 892 000 Fr. 1 102 000 Zusätzliche Ausgabe – Fr. 1 035 000 Total – Fr. 2 137 000
Die Kapitalfolgekosten für die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabe von Fr. 2 137 000 betragen jährlich Fr. 90 018. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und den kalkulatorischen Zinsen von 3% pro Jahr. Personelle Folgekosten fallen keine an. Die Ausgabe ist gemäss § 39 lit. a FCV in Verbindung mit § 36 lit. b CRG nicht mehr durch die Direktion, sondern vom Regierungsrat zu bewilligen. Die zusätzliche Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Die Mittel sind im Entwurf zum KEF 2012–2015 in den Planjahren 2012 (Fr. 600 000) und 2013 (Fr. 500 000) eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Umsetzung der Erneuerung der Parkanlage des Hauses zum Rechberg, Hirschengraben 40, Zürich, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Baudirektion vom 17. November 1998 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 035 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt damit Fr. 2 137 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2010)
III. Mitteilung an die Universität Zürich, die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi