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RRB Nr. 1069/2023

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028, Kulturbotschaft, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. September 2023

1069. Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028

Erwägungen

(Kulturbotschaft; Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 9. Juni 2023 hat das Eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) eröffnet. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung gemäss Art. 27 des Kulturförderungsgesetzes (SR 442.1) für jeweils vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes und formuliert darin die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes (Kulturbotschaft). Seit 2016 hat der Bundesrat die kulturelle Teilhabe, den gesellschaftliche Zusammenhalt sowie die Förderung von Kreation und Innovation als zentrale Elemente der Kulturpolitik des Bundes etabliert. Sie haben als langfristige Wirkungsziele weiterhin Geltung. In der Covid-19-Pandemie 2020–2022 beschleunigten und akzentuierten sich für die Kultur verschiedene Entwicklungstendenzen wie etwa die Verlagerung des Filmkonsums auf digitale Plattformen oder die prekäre soziale Sicherheit vieler Kunstschaffender. Die aktuellen Herausforderungen für die Kultur wurden vor diesem Hintergrund analysiert. Der Bundesrat hat sechs Handlungsfelder erkannt: Kultur als Arbeitswelt, Aktualisierung der Kulturförderung, Digitale Transformation in der Kultur, Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit, Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis und Gouvernanz im Kulturbereich. Daran wird er die Kulturpolitik in der Förderperiode 2025–2028 ausrichten. Dafür sind Finanzmittel von 1001,9 Mio. Franken eingeplant. Im Kanton Zürich sind die obigen Aufgaben auf die Direktion der Justiz und des Innern (JI) und die Baudirektion (BD) verteilt. Die Fachstelle Kultur ist gestützt auf das Kulturförderungsgesetz (LS 440.1) für die zeitgenössische Kulturförderung zuständig. Die Pflege des kulturellen Erbes fällt in die Zuständigkeit des Staatsarchivs (JI) sowie der Fachstellen Kantonsarchäologie und Kantonale Denkmalpflege (BD). In der Legislatur 2023–2027 wird es mit einer Revision des Archivgesetzes darum gehen, die finanzielle Unterstützung der kantonseigenen Gedächtnisinstitutionen und des kulturellen Erbes zu klären, damit der Kulturbotschaft des Bundes Rechnung getragen werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E Mail als PDF- und Word-Version an stabsstelledirektion@bak.admin.ch): Mit Schreiben vom 9. Juni 2023 haben Sie uns eingeladen, zur Botschaft zur Förderung der Kultur (Kulturbotschaft) 2025–2028 Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

A. Vorbemerkungen Wir erachten die Kulturbotschaft im Wesentlichen als fundiert und zielführend. Die kulturpolitische Stossrichtung basiert weitgehend auf Kontinuität, zumal die drei bestehenden Handlungsachsen – kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation – als langfristige Wirkungsziele beibehalten werden. Aufgrund der Herausforderungen der letzten Jahre definiert die Kulturbotschaft sechs Handlungsfelder, denen wir zustimmen: Kultur als Arbeitswelt, Aktualisierung der Kulturförderung, Digitale Transformation in der Kultur, Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit, Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis und Gouvernanz im Kulturbereich. Ebenfalls begrüssen wir die Stossrichtung der vorgesehenen neuen Massnahmen. Der gesamte Finanzrahmen für vier Jahre beträgt 1001,9 Mio. Franken, was einem Wachstum von 0,2% entspricht. Dieser vermag die Teuerung 2022 und 2023, die bedeutend höher als budgetiert war, und die für 2024 geplante allgemeine Kürzung der Bundesmittel um 2% nicht auszugleichen. Wir bedauern diese fehlende reale Mittelerhöhung und befürchten eine unzureichende Finanzierung der bisherigen und der geplanten Massnahmen durch den Bund. Dies würde den Druck auf Kantone, Städte und Gemeinden erhöhen, die Ausfälle zu kompensieren. Wir regen deshalb an, dass der Bund seine finanzielle Verantwortung wahrnimmt und seine Forderungen und Pläne, die er in der Kulturbotschaft formuliert, auch ausreichend finanziert. Sollte trotzdem ein Verzicht auf bestimmte Massnahmen und somit eine Priorisierung nötig sein, fordern wir, Kantone, Städte und Gemeinden eng in den Entscheidungsprozess einzubinden. Wir begrüssen es, dass die Kulturbotschaft die Kunstfreiheit (Art. 21 Bundesverfassung [BV, SR 101]) erwähnt und daraus ableitet, dass Kunst und Kultur nicht für die Lösung gesellschaftlicher oder politischer Probleme zu instrumentalisieren sind. Kunst und Kultur können zwar in der Wirkung einen Beitrag zur sozialen Kohäsion, zur Standortförderung usw.

leisten. Es ist aber vor dem Hintergrund der Verfassung wichtig, zu betonen, dass sie in Bezug auf ihren Zweck frei sind. Aus dieser Zweckfreiheit abgeleitet muss damit das ausschlaggebende Kriterium der Kulturförderung immer die künstlerische Qualität sein. Anderen Aspekten (politische Debatten, Markttauglichkeit usw.) kann nur eine untergeordnete Bedeutung zukommen.

B. Bemerkungen zu den Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz (Ziff. 2) Der Bund hat die Herausforderungen und die daraus abgeleiteten sechs Handlungsfelder im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit Kantonen, Städten und Gemeinden sowie mit vielen Kulturverbänden aus allen Sparten ermittelt. Wir begrüssen dieses Vorgehen, das zu einem breit abgestützten und fachlich überzeugenden Ergebnis geführt hat. Zu Ziff. 2.1 Kultur als Arbeitswelt Wir sind der Ansicht, dass das Prekariat unzähliger Kulturschaffender und ihre unzureichende soziale Sicherheit (einschliesslich ungenügender Altersvorsorge) eine der grössten Herausforderungen der heutigen Kulturförderung ist. Wir befürworten es, dass der Bund sich dafür einsetzen will, dass den Kulturschaffenden unter Einbezug der Empfehlungen der Branchenverbände angemessene Entschädigungen bezahlt werden, zumal der Kanton Zürich bereits verschiedene Massnahmen eingeführt hat, die dasselbe Ziel verfolgen. Allerdings reicht die Ausrichtung fairer Gagen nicht aus, um die soziale Sicherheit markant und langfristig zu verbessern, weil die Arbeitswelt vieler Kulturschaffenden durch atypische Beschäftigungsverhältnisse (befristete Anstellungen, Mehrfachbeschäftigung usw.) geprägt ist. Wir begrüssen es deshalb, dass der Bund gewillt ist, entsprechende Anpassungen im Sozialversicherungsrecht voranzutreiben. Wir pflichten der Ausweitung der Chancengleichheit, die bisher vor allem als Geschlechtergleichstellung verstanden wurde, auf weitere Dimensionen der Vielfalt wie z. B. soziale und kulturelle Herkunft, Weltanschauung, Beeinträchtigung und Alter bei. Auch teilen wir die Einschätzung, dass in der mehrsprachigen Schweiz den sprachlichen Minderheiten eine besondere Bedeutung zukommt. Zu Ziff. 2.2 Aktualisierung der Kulturförderung Wir unterstützen die Absicht des Bundes, seine Fördertätigkeit auf alle Arbeitsphasen im kreativen Wertschöpfungsprozess auszuweiten, zumal dies dem Schwerpunkt Kreation des Zürcher Leitbilds Kulturförderung entspricht. Unter anderem unterstützt der Kanton Zürich unter dem Titel Freiraumbeiträge seit mehreren Jahren die erwähnten Recherche- und Entwicklungsarbeiten, was sich sehr bewährt hat. Zudem begrüssen wir die Einführung von flexibleren Fördermodellen bei transdisziplinären Projekten und die Stärkung des klimaverträglichen nationalen und internationalen Austauschs.

Zu Ziff. 2.3 Digitale Transformation in der Kultur Wir schliessen uns den Überlegungen zur digitalen Transformation weitgehend an und teilen die Einschätzung, dass die digitale Transformation alle kulturellen Akteurinnen und Akteure und alle Ebenen und Phasen kultureller Aktivitäten betrifft. Wir vermissen allerdings einen ausdrücklichen Hinweis auf das Thema der künstlichen Intelligenz (KI), obwohl sich diese Technologie insbesondere auch auf die Kultur und die Kulturschaffenden auswirkt. Wir regen an, dass die Kulturbotschaft dieses Thema aufnimmt. Weil es sich um eine Verbundsaufgabe aller staatlichen Ebenen handelt, soll im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs eine vertiefte Prüfung der Chancen und Risiken sowie des Umgangs mit KI-generierten Kulturerzeugnisse stattfinden. Im Einzelnen begrüssen wir, wenn der Bund sich für angemessene Rahmenbedingungen bei globalen Streamingplattformen in Bezug auf ihre Entschädigungsmodelle für Künstlerinnen und Künstler einsetzt. Beispielsweise sind analog zum neuen Filmförderungsgesetz (sogenannte Lex Netflix), das Streamingdienste zu Investitionen in das Schweizer Filmschaffen verpflichtet, auch für den Musikbereich in angemessener Form Vorgaben für Streamingplattformen anzustreben. Wir befürworten sodann die Absicht, eine vollständige digitale Transformation der Museen und Bibliotheken anzustreben. Gleichzeitig sollte man in diesem Bereich nicht einfach «blind» digitalisieren, sondern auf jene Bereiche fokussieren, in denen die Digitalisierung einen tatsächlichen Mehrwert und/oder eine Kostenersparnis bringt. Das Ziel der Digitalisierung muss mit einer vertieften Analyse des Zielpublikums und des Verwertbarkeitspotenzials einhergehen, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bestimmen. Dies umso mehr, als die langfristige Datenaufbewahrung kostspielig ist und besondere Fachkompetenzen erfordert. Die Kompetenzen müssen gebündelt werden. In diesem Sinne plädieren wir für eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Archivwesen, das über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Sammlung und Aufbewahrung des Kulturerbes in digitaler Form verfügt. Zu Ziff. 2.4 Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit Wir teilen die Absicht, eine ressourcenschonende kulturelle Praxis einzuführen, und weisen darauf hin, dass eine Arbeitsgruppe der Kantone entsprechende mögliche Anreize und Massnahmen untersucht. Wir be-

grüssen eine weitere Stärkung der kulturellen Teilhabe und der kulturellen Vielfalt, zumal es sich auch bei diesen Themen um Grundpfeiler des Zürcher Leitbilds Kulturförderung handelt. Ferner halten wir es für richtig, dass die Baukultur weiterhin als Kulturleistung angesehen wird. Zu Ziff. 2.5 Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis Wir teilen grundsätzlich die Ansicht, dass die verschiedenen materiellen und immateriellen Überlieferungsstränge künftig vermehrt zusammen verstanden und gepflegt werden müssen. Die in der Kulturbotschaft vorgeschlagene Segmentierung des Kulturerbes erscheint uns aber insofern problematisch, als sie die Typologie des Erbes (materielles und immaterielles Erbe) mit dem Informationsträger (digitales Erbe) verwechselt. Das digitale Erbe durchzieht alle Arten des Kulturerbes in gleicher Weise wie analoge Träger (Pergament, Papier, Video). Es erscheint uns daher wichtig, es nicht zu einem typologischen Element zu machen. Wir begrüssen ausserdem den Willen zu einer besseren Zusammenarbeit und Koordination zwischen den an der Erhaltung des kulturellen Erbes beteiligten Akteurinnen und Akteure und die Notwendigkeit, eine globale Strategie zur Erhaltung des kulturellen Erbes zu definieren, die institutionelle Barrieren überwindet. Wir halten es daher für wesentlich, die Archive in den Prozess einzubeziehen. Die Lücken bei der Erfassung des Kulturerbes betreffen nicht nur das immaterielle Kulturerbe der Schweiz, sondern auch das Erbe von Personen oder Institutionen, die in der Gesellschaft unsichtbar sind. Die Kulturbotschaft spricht von einer «Spannung» zwischen Vergangenem, Bestehendem und Neuem. Wir würden hier eher von einer Wechselwirkung oder von Verbindungen sprechen. Zudem gehören zu den Institutionen zur Erhaltung des Kulturerbes unserer Ansicht nach auch Archivdienste, Bibliotheken, Museen und Sammlungen. Es scheint uns deshalb wenig sinnvoll, Museen von den Institutionen zur Erhaltung des Kulturerbes auszuschliessen und sie gleichzeitig über die Archivdienste einzuschliessen. Wir regen sodann an, die nationalen Gedächtnisinstitutionen – unter anderem die Fotostiftung Schweiz in Winterthur – ausdrücklich zu benennen. Wir befürworten schliesslich den skizzierten Umgang mit belastetem

Kulturerbe, der sowohl die Provenienzforschung als auch die Kontextualisierung problematischer Werke umfasst. Dieser entspricht im Wesentlichen dem Vorgehen des Kunsthauses Zürich mit Bezug sowohl auf die Sammlung Bührle als auch – im Sinne einer proaktiven Massnahme – auf die eigene Sammlung (Vorlage KR-Nr. 147a/2022).

Zu Ziff. 2.6 Gouvernanz im Kulturbereich «Der Begriff der Gouvernanz bezieht sich auf die Art und Weise, wie die verschiedenen Staatsebenen ihre Aufgaben wahrnehmen und meint im vorliegenden Kontext die Steuerung der Kulturpolitik unter Einbindung aller relevanten Akteure» (Kulturbotschaft, S. 20). Auf den ersten Blick erscheinen diese Definition und das daraus abgeleitete Ziel der Stärkung der Kooperation und Koordination als zustimmungswürdig. Allerdings fällt bei genauerer Betrachtung und unter Berücksichtigung der konkreteren Ausführungen in Kapitel 5.6. «Zusammenarbeit und Grundlagen» der Begriff der Steuerung auf, der die Möglichkeit impliziert, dass eine Staatsebene (wohl der Bund) berechtigt wäre, die Richtung vorzugeben oder gar die Führung zu übernehmen. Wie bereits in den vergangenen Stellungnahmen zu den Kulturbotschaften möchten wir deshalb noch einmal festhalten, dass gemäss Art. 69 Abs. 1 BV die Kantone für den Bereich der Kultur zuständig sind. Der Bund kann hingegen im Rahmen seiner subsidiären Zuständigkeit kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse fördern (Art. 69 Abs. 2 BV). Unter einer subsidiären Kulturpolitik des Bundes verstehen wir ein abgestimmtes, ergänzendes Handeln, das die Politik der Kantone und Städte ebenso wie die gesamtschweizerischen Interessen und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz berücksichtigt. In diesem Sinne befürworten wir zwar eine Übernahme koordinierender Aufgaben durch den Bund auf gesamtschweizerischer Ebene sowie die Mitgestaltung einer abgestimmten Kulturpolitik zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Eine steuernde oder gar führende Stellung des Bundes lehnen wir gestützt auf die verfassungsrechtliche Ordnung sowie die konkreten Geldflüsse entschieden ab. Diese subsidiäre Tätigkeit des Bundes zeigt sich denn auch darin, dass er rund 11,1% der jährlichen Kulturausgaben finanziert, während die Gemeinden 48,3% und die Kantone 40,5% derselben übernehmen (S. 19 f.). Der Vollständigkeit halber sei zudem erwähnt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den anderen Staatsebenen während der Covid- 19-Pandemie wohl an Intensität gewonnen hat (S. 20). Diese Krise hat aber auch gezeigt, dass es in erster Linie Kantone, Städte und Gemeinden sind, die eine breitgefächerte Erfahrung im Umgang mit Kulturinstitutionen

und Kunstschaffenden sowie fundierte Kenntnisse über die Kulturlandschaft haben. Den weiteren Themen und aufgezeigten Massnahmen in diesem Kapitel (Abstimmung der Kulturpolitik mit anderen Politikbereichen, Statistiken und Monitoring zur Kultur sowie internationale Kooperationen und Austausch) stimmen wir zu.

C. Bemerkungen zur Kulturpolitik des Bundes (Ziff. 3) Zu Ziff. 3.1.2 Schwerpunkte des Bundes Wir begrüssen die vom Bund gesetzten Schwerpunkte und beschränken uns auf folgende Hinweise: Wir gehen davon aus, dass sich die Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte auch auf Games bezieht. Beim Thema Provenienzforschung wünschen wir einerseits, dass die unter Ziff. 2.5 erwähnte Kontextualisierung als Vermittlungsinstrument ausdrücklich als Schwerpunkt erwähnt wird. Anderseits sollten auch andere Aspekte wie Sexismus, Gewaltverherrlichung erforscht und kontextualisiert werden. Schliesslich schlagen wir vor, dass der Bund die Plattform für die Provenienzforschung nicht nur finanziert, sondern auch betreibt, weil dadurch ihre Wirkung und Legitimität gestärkt werden. Es ist seltsam, dass sich der Bund selbst eine wichtigere Rolle in der Kulturpolitik zuschreiben will und gleichzeitig dort, wo er bereits zuständig ist, seine Aufgaben nicht wahrzunehmen bereit ist.

D. Bemerkungen zu den Fördermassnahmen (Ziff. 5) Zu Ziff. 5.1 Professionelles Kulturschaffen im Allgemeinen Wir befürworten die vom Bund aufgezeigten Massnahmen. Besonders hervorheben möchten wir die dringende Notwendigkeit der auf S. 35 erwähnten Massnahmen zur Verbesserung in der Altersvorsorge und der freiwilligen Unfallversicherung, zumal die Kulturförderung diese Probleme nicht lösen kann. Bezüglich der Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende weisen wir darauf hin, dass der Bund deren Finanzierung übernehmen sollte, weil die Richtlinien der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten eine Empfehlung zur Leistung von Betriebsbeiträgen ausdrücklich ausschliessen. Zu Ziff. 5.2 Förderbereiche und Sparten Viele der in den verschiedenen Förderbereichen angestrebten Entwicklungen sind noch sehr vage und unklar. Wir wünschen, dass der Bund die entsprechenden Massnahmen in Absprache mit Kantonen, Städten und Gemeinden konkretisiert, weil diese die direkten oder indirekten finanziellen Folgen zu tragen haben. Zu Ziff. 5.2.1 Spartenübergreifende Schwerpunkte und Kunstvermittlung Wir stimmen den genannten Massnahmen zu.

Zu Ziff. 5.2.2 Visuelle Künste Wir befürworten die beschriebene verstärkte Förderung von Fotografie und Architektur (kritische Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Architektur und ihrer gesellschaftlichen Funktion sowie Recherchearbeiten mit nichtkommerziellem, prototypischem Charakter). Zudem erachten wir eine gezieltere Förderung von Kunstschaffenden bisher unterrepräsentierter gesellschaftlicher Gruppen als unumgänglich, zumal der Kunstmarkt nach wie vor männerdominiert ist, wie wir bei der Beantwortung eines Postulats betreffend Geschlechtergleichstellung in der kantonalen Kulturförderung feststellen mussten (Vorlage 5723). Zu Ziff. 5.2.3 Design inklusive Game Design Wir stimmen den vorgeschlagenen Massnahmen zu, insbesondere der Erhöhung der Produktionsbeiträge im Bereich Game Design. Allerdings gilt es, anzumerken, dass die zurzeit zur Verfügung stehenden Mittel zu gering sind. Weil eine Erhöhung der Beiträge ohne entsprechende Mittelaufstockung deshalb zur Förderung von weniger Projekten führen würde, ist die Wirksamkeit dieses Förderinstruments fraglich. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass auch der Kanton Zürich plant, ein Fördergefäss zur Unterstützung der Entwicklung und Produktion von Games einzuführen. Zu Ziff. 5.2.4 Darstellende Künste Wir teilen die Einschätzung, dass die öffentliche Förderung primär auf die Produktion von neuen Werken fokussiert, weshalb wir die Unterstützung von Wiederaufnahmen, die der Kanton Zürich ebenfalls stützt, durch den Bund sehr befürworten. Wir begrüssen die Absicht des Bundes, die Massnahmen der Kantone und Städte zur Verbreitung und Promotion im Inland mitzutragen. Gleichzeitig muss der Bund die Verantwortung für die Diffusion innerhalb der Schweiz nicht nur über die Sprachgrenze hinweg, sondern auch über regionale und strukturelle Grenzen hinweg besser wahrnehmen. Insbesondere Beiträge an Auswertungen bestehender Produktionen auch im Sinne der Publikumsentwicklungen in strukturschwachen Regionen ist im zentralen Interesse einer Kulturpolitik, welche die Massnahmen zugunsten der Kohäsion zwingend priorisieren müsste. Hier könnte der Bund eine zentrale Rolle als Brücke zwischen Stadt und Land spielen. Auch die übrigen Massnahmen finden unsere Zustimmung. Zu Ziff. 5.2.5 Literatur Wir schliessen uns der Feststellung an, dass das Schweizer Comic- und

Illustrationsschaffen äusserst vielfältig ist und grosses künstlerisches Potenzial hat, weshalb wir der verstärkten Förderung dieses Bereichs beipflichten. Zudem heissen wir die intensivierte überregionale Koordination, die Fortführung der Verlagsförderung und die weiteren Massnahmen gut.

Zu Ziff. 5.2.6 Musik Wir befürworten die längst fällige Ausdehnung der Förderung auf zeitgenössische Musikformen wie Pop, Rap und Elektro. Die Digitalisierung hat die Musikbranche und ihre Wertschöpfungskette nachhaltig erschüttert und zu einer Konzentration auf wenige Plattformen und Vertriebsorganisationen geführt. Abgesehen von den grossen Labels sind Dienstleistungsstrukturen, die Musikschaffende bei der kreativen Tätigkeit, der Präsentation, der Promotion und der Distribution unterstützen, spärlich geworden. Während es in der Literatur eine Verlagsförderung vom Bund gibt, gibt es nichts Analoges in der Musik, was angesichts der schwachen Strukturen dringend notwendig wäre. Leider ist auch im Musikbereich der Markt stark von Männern dominiert, was dazu führt, dass viele Musikerinnen weniger Auftrittsmöglichkeiten und damit eine beschränkte Sichtbarkeit haben (Vorlage 5723). Um diesen Missstand zu beheben, begrüssen wir es sehr, dass der Bund bei der Veranstaltungsförderung verstärkt auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Programm achten will. Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass die Thematik Chancengleichheit und Vielfalt – wie ursprünglich vorgesehen – durch eine Hauptstudie vertieft werden muss. Zu Ziff. 5.2.7 Film Wir begrüssen es, dass das Bundesamt für Kultur (BAK) im Frühling 2023 eine externe Studie in Auftrag gegeben hat, welche die Entwicklungen und Herausforderungen im audiovisuellen Sektor analysieren und Entwicklungsszenarien für die Zukunft aufzeigen soll; die Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen. Allerdings ist bereits jetzt festzustellen, dass die heutige Vielfalt der Schweizer Kinolandschaft angesichts einer teilweisen Verlagerung des Konsums in den digitalen Raum stark gefährdet ist. Zur Lösung dieses Missstandes schlägt der Bund eine Unterstützung der Kinos durch Gemeinden, Städte und Kantone vor, die das Kino als Ort der Begegnung stärken sollen. Wir erachten diese Haltung als nicht zielführend: Anders als bei der allgemeinen Kulturförderung ist der Bund in erster Linie für die Schweizer Filmproduktion und Filmkultur zuständig (Art. 71 BV). Zweifelsohne spielen Kinos bei der Sichtbarmachung und Auswertung von Schweizer Filmen eine unersetzliche Rolle, weshalb die Sicherung der vielfältigen Schweizer Kinolandschaft auch ein grosses Anliegen der Filmförderung des BAK sein muss. Dies umso

mehr als in der Kulturbotschaft ein Schwerpunkt gesetzt und mehrmals betont wird, wonach die Förderung den ganzen kreativen Wertschöpfungsprozess umfassen soll (vor allem S. 23: von der Produktion zur Auswertung) und Kinos das letzte Glied im Bereich Film sind. Aus diesen Gründen verlangen wir vom Bund, dass er sich ebenfalls stark engagiert bei der Stabilisierung der Kinolandschaft und der Existenzsicherung von gefähr- deten Kinos. Die übrigen Entwicklungen, insbesondere die Erweiterung der Förderung von digitalen narrativen Erzählformaten im Bereich der virtuellen Realität und die Ausweitung der Tätigkeit von Swiss Films auf die Inlandpromotion, unterstützen wir. Allerdings wünschen wir innovativere und griffigere Massnahmen zugunsten einer nachhaltigen Filmproduktion («green filming»). Zu Ziff. 5.3 Gedächtnisinstitutionen und Kulturerbe Zu Ziff. 5.3.1 Museen und Sammlungen Wir befürworten die geplanten Massnahmen zum Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe und zum internationalen Kulturgütertransfer sowie die Einsetzung einer Arbeitsgruppe des Nationalen Kulturdialogs, die Empfehlungen für eine koordinierte nationale Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz formulieren soll (vgl. auch oben zu Ziff. 2.5 und 3.2.1). Die Fotostiftung Schweiz mit Sitz in Winterthur ist eines der vom Bund unterstützten Netzwerke Dritter; zurzeit beträgt die jährliche Finanzhilfe des Bundes 1,77 Mio. Franken. Neu sollen diese Finanzhilfen aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden, bei der zusätzliche Institutionen (unter anderem Netzwerke zur Geschichte der Gleichstellung von Frau und Mann und zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus) berücksichtigt werden sollen. Angesichts der ausbleibenden Erhöhung des Finanzrahmens erachten wir eine erneute Ausschreibung und Vergabe als nicht sinnvoll, zumal die Arbeit von Gedächtnisinstitutionen wie die Fotostiftung, Memoriav oder das Schweizerische Archiv der Darstellenden Künste in besonderem Masse auf Kontinuität und Langfristigkeit angelegt ist. Deshalb schlagen wir vor, die bestehenden Netzwerke auch künftig im bisherigen Umfang zu finanzieren. Sollte der Bund dennoch an einer Neuvergabe festhalten, ersuchen wir darum, bei der vorzunehmenden Verteilung der beschränkten finanziellen Mittel keinerlei Abstriche beim Beitrag an die Fotostiftung – das eidgenössische Kompetenzzentrum für Fotografie – vorzunehmen.

Ausserdem ist wiederholt auf die besondere Situation der Institution Swiss Science Center Technorama hinzuweisen, die im Kulturbereich leider nicht sachgerecht verortet ist. Das entwickelte Bewertungsschema für die Vergabe von Betriebsbeiträgen berücksichtigt moderne Vermittlungs- und Betriebsformate nicht oder nicht ausreichend. Trotz seiner herausragenden Bedeutung als eines der zehn grössten Museen der Schweiz und dem einzigartigen Angebot und Fokus auf die MINT-Förderung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) hat das Technorama deshalb im derzeitigen und unverändert vorgesehenen Evaluationsverfahren des BAK nur geringe bis gar keine Chancen auf angemessene Beiträge (S. 56 f.). Zusätzlich sollen laut Botschaft in der Periode 2025–2028 bei sozusagen gleichbleibendem Finanzrahmen weitere Empfängerinnen und Empfänger bedacht werden (siehe S. 93). Der Druck unter den Empfängerinnen und Empfängern wird damit erhöht und die strukturelle Unterfinanzierung verschärft. Eine Anerkennung des besonderen Profils des Technorama im erwähnten Bewertungsschema, eine generelle Erhöhung der Mittel, die den erweiterten Empfängerkreis berücksichtigt, und eine sachgerechte Priorisierung ist nach unserem Ermessen deshalb dringend angezeigt. Zu Ziff. 5.3.2 Schweizerisches Nationalmuseum, 5.3.3 Schweizerische Nationalbibliothek, 5.3.4. Filmerbe und 5.3.5 Immaterielles Kulturerbe Wir begrüssen die erwähnten Massnahmen, insbesondere die ab 2026 vorgesehene Erweiterung des Sammlungszentrums Affoltern am Albis und die sukzessive Erneuerung der Dauerausstellungen im Landesmuseum Zürich. Wir regen an, dass sich der Bund bei den Finanzhilfen an Trägerschaften des immateriellen Kulturerbes auf Projekte fokussiert, die sich für offene und damit zukunftsfähige Formen der Traditionspflege einsetzen. Zu Ziff. 5.4 Baukultur Wir stimmen den Massnahmen im Bereich der Baukultur grundsätzlich zu. Der Begriff «Baukultur» in der Kulturbotschaft ist zentrales Element für die Belange von Denkmalpflege und Ortsbildschutz. Eine Baukultur von hoher Qualität beinhaltet einen umfassenden, qualitätsorientierten Ansatz, stellt Beiträge zu ressourcenschonendem Bauen sicher, schafft

gut gestaltete Räume für eine hohe Lebensqualität und unterstützt effiziente Planungsprozesse. Dafür vorgesehen sind Anpassungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz; die Ergänzung in der vorgeschlagenen Form ist zweckmässig und wird begrüsst. Im Bereich der Finanzhilfen für Archäologie und Denkmalpflege stehen neben den Beiträgen für Erhaltung von Baudenkmälern und archäologischen Stätten auch die Entwicklung von Monitoring- und Erhaltungsstrategien mit Blick auf die zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, die das baukulturelle Erbe unmittelbar bedrohen, im Zentrum. Die begrüssenswerten Bestrebungen der Klima- und Energiepolitik zur Förderung erneuerbarer Energien und die Sicherstellung der energetischen Versorgung ergeben fraglos Zielkonflikte mit Schutzanliegen und damit auch mit dem Schutz des Kulturerbes. Die forcierte Siedlungsentwicklung gegen innen führt zu weiterem Druck auf das baukulturelle und archäologische Erbe.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Herausforderungen in den genannten Bereichen ist die Erarbeitung von tragfähigen Grundlagen unabdingbar, um zielgerichtete Massnahmen finanzieren und in der Folge umsetzen zu können. Seit 2020 sind Baukosten und Teuerung stark gestiegen. Es wäre also eine Erhöhung der Verpflichtungskredite für den Förderbereich Baukultur dann ernsthaft zu prüfen, wenn andere Kulturbereiche von dieser Entwicklung nachweislich weniger betroffen sein sollten. Zu Ziff. 5.4.1 Davos Baukultur Prozess und Allianz; 5.4.2 Interdepartementale Strategie Baukultur Im Förderbereich Baukultur liegt das Gewicht auf der Weiterentwicklung des Davos Baukultur Prozesses und dessen verstärkter Verankerung in der Praxis. Diese Stossrichtung kann angesichts der heutigen Herausforderungen (Wachstum, Verdichtung, Klima) nicht genug gefördert werden. Die Verankerung der Förderung der Baukultur auf gesetzlicher Ebene, verbunden mit der Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, wird begrüsst. Zu Ziff. 5.4.3 Förderung von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz Der Förderbereich Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz umfasst das materielle Kulturerbe, welches das Erscheinungsbild von Siedlungen und Landschaften prägt und die uns eigene Geschichte speichert. Dieses Kulturerbe vermittelt Vertrautheit und Geborgenheit, es steht für unsere Identität. Das baukulturelle und archäologische Erbe prägt unseren Lebensraum und ist damit ein wesentliches Element der hohen Lebens- und Wohnqualität in der Schweiz. Der Schutz von Kulturdenkmälern bzw. die Verhinderung von Verlusten infolge des Klimawandels sollen ein Schwerpunkt der Anpassungen 2025–2028 sein. Es ist daher nur schwer nachvollziehbar, wieso der vorliegende Kredit im Rahmen der Kulturbotschaft diesen offensichtlich steigenden Mittelbedarf in Folge des Klimawandels (und wohlgemerkt auch der gestiegenen Baukosten) nicht abbildet. Zu Ziff. 5.4.4 Baukultur als Aspekt der Nachhaltigkeit Die Debatte lässt sich auf ein einziges Ziel reduzieren: Es muss ein ganzheitliches Verständnis von Baukultur und der baukulturellen Qualitäten eines Orts geschaffen werden, um reale und vermeintliche Zielkonflikte zwischen Denkmal- und Ortsbildschutz und der Förderung erneuerbarer Energien abbauen und somit einem unwiederbringlichen Verlust an Kulturerbe begegnen zu können.

Die entsprechenden Anpassungen in der Kulturbotschaft (Stichworte Initiative «besser leben» und Solarplanungen fördern) gehen in die richtige, erfolgversprechende Richtung.

Zu Ziff. 5.5 Kultur und Gesellschaft Wir schliessen uns den entsprechenden Überlegungen im Wesentlichen an. Allerdings sind wir der Meinung, dass der Bund dem wichtigen Thema der Kulturberichterstattung zu wenig Beachtung schenkt und unzureichende Massnahmen vorschlägt. Eine ausgewogene und fachlich kompetente Kulturberichterstattung ist unerlässlich für die Verbreitung und Vermittlung von kulturellen Inhalten und Programmen, und sie bietet dem Publikum die notwendige Orientierungshilfe im kaum überschaubaren und stets wachsenden kulturellen Angebot. Zudem ist die kritische Einordnung für die Weiterentwicklung des künstlerischen Schaffens sehr wichtig. In Anbetracht des stetigen Abbaus der Kulturberichterstattung der Printmedien (vor allem Tageszeitungen) ist ein starkes Engagement des Bundes in diesem Bereich sehr wünschenswert, zumal die in diesem Bereich tätigen Institutionen überregional oder gesamtschweizerisch tätig sind. In diesem Sinne erachten wir die auf S. 74 postulierte Einschränkung der Unterstützung auf partizipative digitale Vermittlungsformate als unzureichend. Zudem sind wir mit der vorgeschlagenen Kürzung der Mittel für die Schweizerschulen im Ausland nicht einverstanden. Um dem Entwicklungsbedarf der Schweizerschulen nachkommen zu können, ist eine Krediterhöhung von 1,5% notwendig. Zu Ziff. 5.6 Zusammenarbeit und Grundlagen Wir anerkennen die beschriebene Bedeutung des «Nationalen Kulturdialogs» und die Wünschbarkeit einer verstärkten Koordination zwischen den Partnern der öffentlichen Kulturförderung. Deshalb befürworten wir eine von allen betroffenen Staatsebenen gemeinsam durchgeführte Evaluation dieses Gremiums und gegebenenfalls die Schaffung einer Geschäftsstelle, sofern sichergestellt ist, dass diese von allen betroffenen Staatsebenen gemeinsam besetzt wird. Mit grösster Vehemenz lehnen wir jedoch die erwähnte Abschaffung des geltenden Einstimmigkeitsprinzips ab. Aufgrund der in Ziff. 2.6 ausführlich erläuterten Zuständigkeitsordnung besteht keine Rechtsgrundlage, wonach der Nationale Kulturdialog verbindliche Vorgaben für Kantone, Städte und Gemeinden beschliessen kann. Die Praxis hat zudem gezeigt, dass es die Einstimmigkeit der Partner braucht, damit die Empfehlungen des Nationalen Dialogs bestmöglich und flächendeckend umgesetzt werden können. Im Übrigen haben wir keine Einwände gegen die in diesem Kapitel

formulierten Vorschläge.

E. Bemerkungen zu den Erläuterungen zu den Kreditbeschlüssen (Ziff. 7) Wir erachten den Finanzrahmen als ungenügend (vgl. Vorbemerkungen), um die beschriebenen Massnahmen zu verwirklichen, und die Absicht, die Mehrkosten intern zu kompensieren (beim BAK) bzw. budgetneutral innerhalb des bestehenden Globalbudgets zu gestalten (bei Pro Helvetia), als problematisch. Wir fordern deshalb eine markante Aufstockung des Finanzrahmens, weil sonst keine ausreichende Finanzierung der neu vorgesehenen Massnahmen möglich ist oder eine Kürzung bei den bestehenden Förderinstrumenten nötig sein wird. Im Sinne einer Mindestlösung erwarten wir, dass der Finanzrahmen um die entgangene Teuerung 2022 und 2023 sowie um die 2%-ige Kürzung für 2024 erhöht wird. Es ist anzunehmen, dass es aufgrund der unzureichenden finanziellen Mittel nötig sein wird, auf bestimmte Leistungen zu verzichten, mithin eine Priorisierung der Massnahmen vorzunehmen. Wir fordern, dass diese in Abstimmung mit den Partnern auf kantonaler und kommunaler Ebene, namentlich im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs, vorgenommen wird.

F. Bemerkungen zu den Auswirkungen (Ziff. 8) Die Aussage, dass die Kulturbotschaft keine unmittelbaren finanziellen oder personellen Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden hat (Ziff. 8.2), stellen wir infrage. Wir geben zu bedenken, dass der Bund in Anbetracht des unzureichenden Finanzrahmens verschiedene Massnahmen dieser und der vorangegangenen Kulturbotschaft nicht (mehr) ausfinanzieren können wird; es ist deshalb vorhersehbar, dass der Druck auf Kantone, Städte und Gemeinden, die entsprechenden Ausfälle zu kompensieren, markant steigen wird.

G. Beantwortung des Fragenkatalogs 1. Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz Den in der Kulturbotschaft definierten Handlungsfeldern und Zielen stimmen wir grundsätzlich zu. Allerdings sind wir insbesondere der Meinung, dass der Bund dem wichtigen Thema der Kulturberichterstattung zu wenig Beachtung schenkt und unzureichende Massnahmen vorschlägt (vgl. unsere Bemerkungen zu Ziff. 5.5). 2. Schwerpunkte des Bundes Wir begrüssen die vom Bund gesetzten Schwerpunkte. Wir verweisen zudem auf unsere Bemerkungen zu Ziff. 3.1.2 zur Provenienzforschung und die gewünschte Schwerpunktsetzung betreffend Kontextualisierung als Vermittlungsinstrument.

3. Zusammenarbeit Wir begrüssen grundsätzlich eine verstärkte Zusammenarbeit. Wir verweisen aber auch auf unsere Einwände zu Ziff. 2.6 und 5.6 betreffend Zuständigkeitsordnung und Einstimmigkeitsprinzip. 4. Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes Die Ergänzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes in der vorgeschlagenen Form ist zweckmässig und wird begrüsst. 5. Änderung des Nationalbibliothekgesetzes Der vorgeschlagenen Revision des Nationalbibliothekgesetzes stimmen wir zu.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 21, Art. 69 e Art. 71 — letto nella versione del 1 aprile 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 luglio 2024 e 1 luglio 2024.
  • Legge federale sulla promozione della cultura, Art. 27 — letto nella versione del 1 gennaio 2022; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2026.

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