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RRB Nr. 107/2024

Konferenz der Kantonsregierungen, ausserordentliche Plenarversammlung vom 2. Februar 2024, Ermächtigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2024

107. Konferenz der Kantonsregierungen, ausserordentliche

Erwägungen

Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die ausserordentliche Plenarversammlung vom 2. Februar 2024. Diese wurde einberufen, um rasch die Stellungnahme der Kantone zum vom Bundesrat am 15. Dezember 2023 in Konsultation gegebenen Entwurf des Verhandlungsmandats betreffend Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – Europäische Union (EU) zu verabschieden.

Beziehungen Schweiz – EU Konsultation zum Mandatsentwurf für Verhandlungen mit der EU: Verabschiedung Stellungnahme Nachdem der Bundesrat am 25. Mai 2021 über den Abbruch der Verhandlungen zum Institutionellen Abkommen (InstA) mit der EU informiert hatte, begann er im März 2022 Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU auf der Grundlage eines Paketansatzes. Am 8. November 2023 prüfte der Bundesrat die Ergebnisse der Sondierungsgespräche mit der EU und der internen Arbeiten und erteilte den Auftrag zur Erarbeitung eines Entwurfes für ein Verhandlungsmandat. An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 verabschiedete der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungsmandats mit dem Ziel, die Beziehungen der Schweiz und der EU zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Diesen Entwurf hat der Bundesrat bei den Kantonen und den zuständigen Kommissionen in Konsultation gegeben, worauf das Generalsekretariat der KdK den Kantonsregierungen am 18. Dezember 2023 im Rahmen einer ersten Konsultationsrunde den Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU: Entwurf eines Verhandlungsmandats» vorgelegt hat. Nach Eingang der Rückmeldungen aus den Kantonen zum Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Kantone vom 18. Dezember 2023 hat das Generalsekretariat der KdK am 15. Januar 2024 den Kantonsregierungen für die zweite Konsultationsrunde einen überarbeiteten Stellung- nahmeentwurf zugestellt. Auch die Auswertung der Rückmeldungen der Kantonsregierungen zur ersten Konsultationsrunde und die Stellungnahmen der Kantonsregierungen zur ersten Konsultationsrunde wurden den Kantonsregierungen zur Verfügung gestellt. Mögliche Differenzen zwischen den Kantonen und zu diskutierende Fragen zum überarbeiteten Stellungnahmeentwurf werden an der ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK vom 2. Februar 2024 behandelt. Haltung des Kantons Zürich Mit Beschluss Nr. 39/2024 äusserte sich der Regierungsrat zum ersten Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der KdK vom 18. Dezember 2023. Er stimmte diesem grundsätzlich zu. Konkrete Anträge stellte er betreffend die Bemessung von zu vergütenden Spesen an entsandte Arbeitskräfte, die Entwicklung eines Kommunikationskonzepts und die Formulierung des Abschnitts zur Schweizer Beteiligung am Horizon- Paket 2021–2027 und an Erasmus+ 2021–2027. Es wird begrüsst, dass die

Anträge zu den zu vergütenden Spesen und zur Formulierung betreffend Horizon und Erasmus+ von der KdK in den überarbeiteten Stellungnahmeentwurf übernommen wurden. Diesem kann somit zugestimmt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vertreterin des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK vom 2. Februar 2024 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur ausserordentlichen Plenarversammlung vom 2. Februar 2024 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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