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RRB Nr. 1106/2015

Weiterführung von E-Government Schweiz ab 2016, Rahmenvereinbarung zur E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen 2016-2019, Zustimmung, neue Ausgabe, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2015

1106. Weiterführung von E-Government Schweiz ab 2016, Rahmenvereinbarung zur E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen 2016–2019 (Zustimmung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Um E-Government über alle föderalen Ebenen gemeinsam voranzutreiben und weiterzuentwickeln, haben der Bund und die Kantone 2007 die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz verabschiedet. Diese wurde 2011 um vier Jahre verlängert (RRB Nr. 1450/2011) und endet 2015. Der Steuerungsausschuss von E-Government Schweiz hat deshalb Ende 2013 die Geschäftsstelle mit der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit ab 2016 beauftragt. Im Sommer 2014 hat die Geschäftsstelle bei Bund, Kantonen und Gemeinden sowie bei im E-Government aktiven Organisationen eine Fachanhörung zu Verbesserungsvorschlägen durchgeführt. Im Frühjahr 2015 wurden Bund, Kantone und Gemeinden zu den Entwürfen der Grundlagendokumente für die Weiterführung von E-Government Schweiz ab 2016 konsultiert. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat dazu eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt. Mit Beschluss Nr. 544/2015 hat der Regierungsrat dazu Stellung genommen. Die Grundlagendokumente (Strategie, Rahmenvereinbarung und erläuternder Bericht) wurden aufgrund der gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen vom 19. Juni 2015 überarbeitet und am 26. August 2015 vom Steuerungsausschuss E-Government Schweiz für den Ratifizierungsprozess freigegeben. Die KdK hat die Kantone eingeladen, bis Ende November 2015 mittels Regierungsbeschluss die Zustimmung zur neuen Rahmenvereinbarung mitzuteilen und gleichzeitig der KdK die Ermächtigung zu deren Unterzeichnung zu erteilen. Die Plenarversammlung vom 18. Dezember 2015 wird gestützt auf die Rückmeldungen der Kantonsregierungen über die Genehmigung der Strategie sowie über die Ermächtigung des KdK-Präsidenten zur Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung entscheiden. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 18. November 2015 der neuen Strategie und Rahmenvereinbarung zugestimmt.

2. Ausrichtung der neuen Strategie und Rahmenvereinbarung Die Zusammenarbeit der drei Staatsebenen ist für die erfolgreiche Umsetzung von E-Government wesentlich. Mit der E-Government-Strategie legen der Bundesrat, die KdK und der Städte- und Gemeindeverband fest, welche Ziele sie im E-Government gemeinsam erreichen wollen. Die neue E-Government-Strategie Schweiz folgt dem Leitbild «E-Government ist selbstverständlich: transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung» und richtet sich aus auf die vier strategischen Ziele Dienstleistungsorientierung, Nutzen und Effizienz, Innovation und Standortförderung sowie Nachhaltigkeit. Zur organisatorischen Umsetzung dieser Strategie schliessen der Bundesrat und die Kantone, vertreten durch die KdK, eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz ab. Darin werden insbesondere die Aufgaben und Kompetenzen sowie Zuständigkeiten bei der E-Government-Zusammenarbeit festgelegt. Darauf aufbauend, stellen die Kantone die E-Government- Koordination und -Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden sicher. Die Organisation «E-Government Schweiz» mit dem Steuerungsausschuss, dem Planungsausschuss und der Geschäftsstelle stellt die koordinierte Umsetzung sicher. Der neue Planungsausschuss setzt sich aus E-Government-Fachleuten aller föderalen Ebenen zusammen und verstärkt die operative Steuerung. Gemäss der neuen E-Government-Strategie werden die gemeinsamen E-Government-Anstrengungen in der Schweiz auf wenige Schwerpunkte ausgerichtet und in einem Schwerpunktplan festgehalten. Die Massnahmen des Schwerpunktplans und die Geschäftsstelle werden paritätisch vom Bund und von den Kantonen finanziert. Im Budget des Schwerpunktplans sind die finanziellen Mittel gebündelt, die Bund und Kantone bisher gemeinschaftlich für E-Government ausgegeben haben (Aktionsplan, Behördenportal ch.ch, Projekte der Schweizerischen Informatikkonferenz, Unterstützung von eCH-Fachgruppen). Die Rahmenvereinbarung bindet die bestehenden interkantonalen Gremien ein, namentlich die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz mit ihrer Fachgruppe E-Government und die Schweizerische Informatikkonferenz sowie die neue E-Government-Koordinatorin oder den neuen E-Government Koordinator Bund, und festigt dadurch die Abstützung

von E-Government Schweiz auf allen föderalen Ebenen.

3. Beurteilung Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 544/2015 im Rahmen der Konsultation der KdK im Grundsatz zustimmend zum Entwurf der Stellungnahme des KdK-Sekretariates geäussert, jedoch noch Ergänzungs- und Anpassungsbedarf angemeldet. a. E-Government-Strategie Schweiz ab 2016 Die Strategie hat gegenüber der Fassung der Konsultation nur geringfügig geändert. Das Leitbild der offen formulierten Strategie wurde gemäss Antrag der KdK leicht angepasst. Die Anregung des Kantons, die Zielsetzung der Nachhaltigkeit gemäss Rahmenvereinbarung (Art. 9) offener zu formulieren, ist berücksichtigt. Die Stossrichtungen der Strategie entsprechen der kantonalen E-Government-Strategie (RRB Nr. 333/ 2013) und unterstützen deren Umsetzung auch auf kommunaler Ebene (RRB Nr. 1092/2012). Der Strategie kann daher zugestimmt werden. b. Rahmenvereinbarung 2016–2019 Die wesentlichen Anliegen des Kantons Zürich gemäss RRB Nr. 544/ 2015 sind in der neuen Rahmenvereinbarung berücksichtigt; die Forderung nach grundsätzlicher Überprüfung des Kostenverteilschlüssels für den Kantonsanteil (Art. 23 Abs. 3) fand keine Mehrheit in der KdK. Im Sinn der kantonalen Stellungnahme (RRB Nr. 544/2015) wurde der Finanzierungsrahmen angepasst. Der Bund wäre bereit gewesen, einen jährlichen Beitrag von 4 Mio. Franken an ein Budget von 8 Mio. Franken für die gemeinsamen Anstrengungen zu leisten. Mit Blick auf die Finanzlage der Kantone wurde das jährliche Budget auf insgesamt 5 Mio. Franken begrenzt (Art. 23 Abs. 4). Für das Übergangsjahr 2016 soll zudem der durch die Kantone zu tragende Anteil gemäss erläuterndem Bericht auf 2 Mio. Franken beschränkt werden, was leicht über dem vom Kanton geforderten Betrag von 1,8 Mio. Franken liegt. Ebenfalls berücksichtigt ist das Anliegen, die Geltungsdauer der Vereinbarung zeitlich auf vier Jahre zu begrenzen, mit einer Verlängerungsmöglichkeit von zwei Mal einem Jahr (Art. 25 Abs. 2). Im Weiteren ist auch die offenere Formulierung zur staatsebenenübergreifenden Erschliessung der Leistungen (Art. 8 Abs. 2) im Sinne der kantonalen Stellungnahme berücksichtigt. Den weiteren Anpassungen (Art. 12 betreffend Zuteilung des Vorsitzes im Steuerungsausschuss; Art. 15 betreffend der Möglichkeit des Einbezugs von Fachpersonen aus Wirtschaft und Wissenschaft) kann ebenfalls zugestimmt werden.

c. Konkretisierung der Ziele Der Kanton hat in seiner Stellungnahme zuhanden der KdK den fehlenden Konkretisierungsgrad bemängelt, was namentlich darauf zurückzuführen war, dass zum Zeitpunkt der Konsultation der Umfang und die inhaltlichen Stossrichtungen des Schwerpunktplanes nicht bekannt waren. Der Schwerpunktplan führt Projekte, Leistungen und Massnahmen auf, um die Strategie umzusetzen, und soll gemäss der Rahmenvereinbarung durch den Planungsausschuss und den Steuerungsausschuss festgelegt, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Der zur Information vorgelegte Entwurf des Schwerpunktplans umfasst acht strategische Projekte und drei Leistungen mit den dazugehörigen Massnahmen. Er verdeutlicht damit die Ziele und Stossrichtungen der Strategie und stellt sie den eingesetzten Mitteln für E-Government Schweiz gegenüber. Gemäss Entwurf werden Projekte unterstützt, die für E-Government-Angebote des Kantons und seiner Gemeinden bedeutungsvoll sind, namentlich das Vorhaben «Identitätsverbund Schweiz», der Aufbau eines föderalen «One-Stop-Shops» für Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bewilligungen, die Ausbreitung und Weiterentwicklung von E-Umzug Schweiz, die Etablierung einer national und international gültigen elektronischen Identität (eID) sowie die Förderung von E-Voting. Zu begrüssen ist ferner, dass der Schwerpunktplan eine neue Konzeption für den Zugang zu Leistungen als Grundlage für die Weiterentwicklung des von der Bundeskanzlei betriebenen Schweizerischen Behördenportals ch.ch und des vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO geplanten «One-Stop-Shop» vorsieht. Dies ermöglicht die geforderte Überprüfung der Ausrichtung und Weiterentwicklung von ch.ch. Am Planungsentwurf kritisch zu beurteilen ist der Umstand, dass für das erste Vereinbarungsjahr 2016 die Ausschöpfung des vollen Betrags (5 Mio. Franken) veranschlagt ist.

4. Finanzierung Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet sich der Kanton Zürich zu einer jährlichen Beteiligung an den Kosten des Schwerpunktplans und der Geschäftsstelle für die nächsten vier bzw. sechs Jahre. Diese Ausgaben werden auf jährlich insgesamt 5 Mio. Franken beschränkt und hälftig zwischen Bund und Kantonen geteilt. Gemäss dem KdK- Kostenschlüssel nach der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner beträgt der jährliche Anteil des Kantons Zürich höchstens Fr. 440 000. Für die gesamte Vereinbarungsdauer von vier Jahren beträgt die neue Ausgabe Fr. 1 760 000 bzw. für die längstmögliche Dauer von sechs Jahren Fr. 2 640 000 (wenn im Übergangsjahr 2016 ebenfalls der volle Beitrag zu leisten ist).

Zur Umsetzung der kantonalen E-Government-Strategie 2013–2016 sind für Kooperationen mit Bund und Kantonen insgesamt Fr. 315 000 veranschlagt (RRB Nr. 333/2013). Die Beteiligung an E-Government Schweiz übersteigt diesen Betrag um rund Fr. 36 000 im Übergangsjahr 2016 und danach um rund Fr. 125 000. Der erhöhte Beitrag an die Kooperation kann durch die im Budgetentwurf 2016 und KEF 2016–2019 eingestellten Beträge für E-Government gedeckt und kompensiert werden. Diese bedeutet jedoch, dass weniger Mittel für kantonseigene Projekte zur Verfügung stehen. 2016 erfolgt die Erneuerung der E-Government-Strategie des Kantons. In diesem Zusammenhang wird eine Gesamtbewertung der für E-Government zur Verfügung gestellten Mittel erforderlich sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der erneuerten Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit E- Government Schweiz für die Jahre 2016–2019 wird zugestimmt.

II. Für die Kostenbeteiligung von höchstens Fr. 440 000 pro Jahr gemäss der Rahmenvereinbarung einschliesslich einer zweijährigen Verlängerungsmöglichkeit wird eine neue Ausgabe von höchstens Fr. 2 640 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, bewilligt.

III. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen: Wir stimmen der erneuerten Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit E-Government Schweiz für die Jahre 2016–2019 in der am 14. September 2015 zugestellten Fassung zu und ermächtigen die KdK zu deren Unterzeichnung auch im Namen des Kantons Zürich. Wir unterstützen die neue E-Government-Strategie Schweiz, auf die sich die Rahmenvereinbarung abstützt. Wie im erläuternden Bericht festgehalten, ist für 2016 aufgrund der fortgeschrittenen Budgetprozesse in den Kantonen ein Übergangsjahr vorzusehen, in dem Bund und Kantone einen verminderten Beitrag von je 2 Mio. Franken an das gemeinsame Budget leisten. Dies ist in vom Steuerungsausschuss und vom Planungsausschuss zu verabschiedenden Schwerpunktplan zu berücksichtigen. Wir begrüssen es, dass der Schwerpunktplan Massnahmen zur Klärung der Positionierung des Behördenportals ch.ch vorsieht. Wir unterstützen eine ausgewogene Vertretung der Kantone im Steuerungsausschuss unter Berücksichtigung der Regionen, aber auch der kantonalen Entwicklungen in der Schweiz.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 18. Dezember 2015 nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates nach Beschlussfassung durch die KdK sowie an die Direktionen des Regierungsrates und an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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