Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 1121/2025

Amt für Gesundheit, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025

1121. Amt für Gesundheit, Stellenplan

Erwägungen

I. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1120/2025 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Antrag zur Änderung des Pflegegesetzes unterbreitet (Vorlage 6055). Damit sollen die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Pflegeheimbettenplanung im Kanton Zürich geschaffen werden. Die Ergänzung des Stellenplans des Amtes für Gesundheit (AFG) stehen damit in Zusammenhang.

II. Stellenbedarf Das AFG setzt mit der Pflegeheimbettenplanung bundesrechtliche Vorgaben um. Auch nach Festsetzung der neuen Pflegeheimliste muss das AFG Aufgaben dauerhaft übernehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden zusätzliche personelle Mittel benötigt. Mit Beschluss Nr. 1227/2023 hatte der Regierungsrat bereits 1,5 Stellen befristet bis 31. Dezember 2026 bewilligt. Zu den langfristigen Aufgaben gehören insbesondere die regelmässige Aktualisierung der Bedarfsprognose in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die Überwachung der Bettenauslastung und der reservierten Betten, die Durchführung des Prüf- und Bewilligungsprozesses von Mutationen oder neuen Anträgen in enger Koordination mit den Versorgungsregionen, die Prüfung spezifischer Anforderungen an Angebote der spezialisierten Langzeitpflege sowie die Kontrolle der Umsetzung der zusätzlichen Qualitätsanforderungen und deren Weiterentwicklung. Dies erfordert umfassendes Fachwissen in den Bereichen Versorgungsplanung (Langzeit, Qualitätsmanagement), Verwaltungsrecht, Statistik und Datenanalyse sowie Bewilligungen und Aufsicht. Damit die anstehenden Aufgaben in einer angemessenen Qualität bewältigt werden können, werden dafür zusätzliche personelle Mittel benötigt. In den Stellenplan des AFG sind daher mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende unbefristete Stellen aufzunehmen: – 0,5 Stellen Adjunkt/in, Lohnklasse 18, – 1,0 Stellen Juristische/r Sekretär/in, Lohnklasse 20, – 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20.

Bei den mit RRB Nr. 1227/2023 bis Ende 2026 befristeten Stellen handelt es sich um 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (im Projektmanagement) in der Lohnklasse 20 und um 0,5 Stellen Juristische/r Sekretär/in in der Lohnklasse 20. Diese Stellen sollen in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Zusätzlich sollen 0,5 Stellen Juristische/r Sekretär/in in der Lohnklasse 20 sowie in der Abteilung Bewilligungen und Aufsicht des AFG 0,5 Stellen Adjunkt/in in der Lohnklasse 18 neu geschaffen werden. Es handelt sich dabei um eine Stellenaufstockung.

III. Finanzielle Auswirkungen Der jährlich wiederkehrende Aufwand für die 2,5 Stellen beläuft sich auf Fr. 450 000 (einschliesslich Lohnnebenkosten). Der Mehraufwand fällt ab 1. Januar 2027 in der Leistungsgruppe Nr. 6010, Amt für Gesundheit, an. Die Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht eingeplant und daher ab Planjahr 2027 im KEF 2027–2030 einzustellen. Sie können nicht kompensiert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Amtes für Gesundheit werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende befristete Stellen in unbefristete umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO

II. Im Stellenplan des Amtes für Gesundheit werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Adjunkt/in 18

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli