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RRB Nr. 1129/2025

Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025

1129. Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen

Erwägungen

Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 12. September 2025 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung ein verkürztes Vernehmlassungsverfahren zur Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine eröffnet. Der Bundesrat misst der Unterstützung der Ukraine in ihrem Wiederaufbau strategische Bedeutung bei. Er beschloss am 10. April 2024, den Wiederaufbau der Ukraine bis 2036 mit 5 Mrd. Franken zu unterstützen, in einem ersten Schritt mit 1,5 Mrd. Franken aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit (IZA) für die Jahre 2025 bis 2028. Diese Mittel haben die eidgenössischen Räte im Dezember 2024 genehmigt. Davon sind 500 Mio. Franken für den Einbezug des Schweizer Privatsektors in den Wiederaufbau der Ukraine vorgesehen. Damit die IZA entsprechende Güterlieferungen und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen mit Finanzhilfen unterstützen kann, hat der Bundesrat mit der Ukraine das vorliegende Abkommen ausgehandelt und unterzeichnet. Das Abkommen regelt insbesondere die Pflichten der beiden Parteien, das Vorgehen zur Identifikation und Auswahl der zu finanzierenden Gütern und Dienstleistungen sowie die Voraussetzungen, welche interessierte Schweizer Unternehmen erfüllen müssen. Darüber hinaus schafft das Abkommen eine gemischte Kommission zur Überwachung dessen Umsetzung und regelt Aspekte der Vertraulichkeit, der Datenverarbeitung, der nachhaltigen Entwicklung, der Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie der Korruptionsbekämpfung. Über allfällige Mittel, die im Rahmen des vorliegenden Abkommens nach 2028 ausgerichtet werden, werden der Bundesrat und die eidgenössischen Räte im Rahmen der ordentlichen Finanzplanungsprozesse entscheiden. Für die Phase 2029 bis 2036 beabsichtigt der Bundesrat, auch weitere Finanzierungswege zu prüfen, um die restlichen 3,5 Mrd. Franken der Ukrainehilfe zu finanzieren.

Gemäss dem erläuternden Bericht hat das vorliegende Abkommen keine Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden oder auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Demgegenüber könnten mit gegebenenfalls entstehenden Geschäftsbeziehungen zu einem relativ nahen Markt grundsätzlich alle Landesteile profitieren. Das vorliegende Abkommen, das die Unterstützung von Wiederaufbauprojekten in der Ukraine durch Güter und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen zum Ziel hat, wird grundsätzlich begrüsst. Die Expertise der Schweizer Privatwirtschaft soll für den Wiederaufbau der Ukraine genutzt werden. Gleichzeitig sollen sich die Schweizer Unternehmen dadurch mittelfristig auf dem lokalen Markt etablieren und in der Ukraine investieren und Entwicklungswirkung erzielen. Insbesondere begrüsst wird die vertragliche Verankerung der Achtung der Menschenrechte, der Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes sowie der Korruptionsbekämpfung. In der Botschaft des Bundesrates ist jedoch noch darzulegen, ob und inwieweit der Einbezug von Schweizer Unternehmen eine preistreibende Wirkung in der Schweiz und in der Ukraine haben kann. Ferner wird beantragt, dass angesichts des strukturellen Defizits des Bundes die 3,5 Mrd. Franken für die Zeit nach 2028 im Rahmen des Budgets der IZA gegenfinanziert oder entsprechend gekürzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Holzikofenweg 36, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info.cooperation@seco.admin. ch): Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen grundsätzlich das vorliegende Abkommen, das die Unterstützung von Wiederaufbauprojekten in der Ukraine durch Güter und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen zum Ziel hat. Die Expertise der Schweizer Privatwirtschaft soll für den Wiederaufbau der Ukraine genutzt werden. Gleichzeitig sollen sich die Schweizer Unternehmen dadurch mittelfristig auf dem lokalen Markt etablieren und in der Ukraine investieren und Entwicklungswirkung erzielen. Insbesondere begrüssen wir die vertragliche Verankerung der Achtung der Menschenrechte, der Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes sowie der Korruptionsbekämpfung.

In der Botschaft des Bundesrates sollte jedoch dargelegt werden, ob und inwieweit der Einbezug von Schweizer Unternehmen eine preistreibende Wirkung in der Schweiz und in der Ukraine hat. Ferner beantragen wir, dass angesichts des strukturellen Defizits des Bundes die 3,5 Mrd. Franken für die Zeit nach 2028 im Rahmen des Budgets der Internationalen Zusammenarbeit gegenfinanziert oder entsprechend gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Ukraine für den Wiederaufbau auf die Unterstützung der aktiven Bevölkerung, insbesondere durch junge Männer, angewiesen sein wird. Aus diesem Grund ist die Ukrainische Regierung aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Ukrainerinnen und Ukrainer im Land bleiben.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli