RRB Nr. 1130/2025
Anfrage Silvia Rigoni und Lisa Letnansky, Zürich, betreffend Psychiatrische Versorgung im Zentrum für ausländerrechtliche Administrationshaft (ZAA), Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 230/2025
Sitzung vom 5. November 2025
1130. Anfrage (Psychiatrische Versorgung im Zentrum für ausländerrechtliche Administrationshaft [ZAA]) Die Kantonsrätinnen Silvia Rigoni und Lisa Letnansky, Zürich, haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht: Im Mai /Juni dieses Jahres kam es im Zentrum für Administrativhaft (ZAA) vermehrt zu besorgniserregenden Ereignissen (Suizid, unklarer Todesfall, Selbstverletzungen, selbstgelegte Brände und Hungerstreik). Diverse Medien, u. a. der Tages Anzeiger, berichteten darüber. Auch war zu lesen von Schreien von Gefangenen, die bis in die Umgebung des Ausschaffungsgefängnisses dringen1. Die Ausschaffungshaft wird von Fachleuten als besonders belastend bezeichnet. Insass*innen empfinden ihre Situation als ausweglos und wissen oft nicht, warum sie inhaftiert wurden und wie lange sie in Haft bleiben müssen. Das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ist verpflichtet, eine ausreichende gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und gesundheitliche Schäden zu verhindern, die durch die Inhaftierung entstehen oder verstärkt werden können. Im Zusammenhang mit der erhöhten psychischen Belastung von Insass*innen im Ausschaffungsgefängnis rückt die psychiatrische Versorgung in den Fokus. Obwohl psychiatrische Fachleute auch im ZAA zur Verfügung stehen, gibt es Hinweise darauf, dass die psychiatrische Versorgung nicht ausreichen könnte. Im PS vom 26.6.2025 wird von einem Insassen darauf hingewiesen, dass kaum Gespräche mit ärztlichen Fachpersonen stattfinden, auf rein medikamentöse Behandlung gesetzt wird und es an Dolmetscher*innen fehlt. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele der bis zu 130 Insass*innen des ZAA sind psychisch stark belastet? Ist ihr Anteil höher als der Anteil von 3/5, der für das gesamte JuWe geschätzt wird?
2. Wie viele psychiatrische Sprechstunden stehen den Insass*innen zur Verfügung? Ist jeweils eine ausreichende Dauer für ein psychiatrisches Gespräch gewährleistet? Wie ist die Versorgung bei einem plötzlich auftretenden Notfall?
1 Tages-Anzeiger vom 11.06.2025
3. Stehen genügend Dolmetscher*innen zur Verfügung, damit die ärztlichen Gespräche in einer vertretbaren Qualität stattfinden können? Wie ist deren Finanzierung gesichert?
4. Werden andere sprachkundige Insass*innen als Dolmetscher*innen in ärztlichen Gesprächen eingesetzt? Wenn ja, wie können die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Qualität der psychiatrischen Versorgung im ZAA im Allgemeinen? Sind Verbesserungen nötig? Wenn ja, welche?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Silvia Rigoni und Lisa Letnansky, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss einer internen Untersuchung von Justizvollzug und Wiedereingliederung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Prävalenz klinisch relevanter psychischer Symptome im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft höher ist als im Durchschnitt aller Haftformen. Während dieser Durchschnitt aller Haftformen bei rund 45% liegt, beträgt der Anteil in der Administrativhaft gemäss dieser Auswertung etwa 60% (Nina Schnyder / Jérôme Endrass / Joelle Ninon Albrecht et al., Prevalence and risk factors of mental health symptoms of individuals in different detention settings: a cross-sectional study. BMC Psychiatry 25, 847 [2025]. doi.org/10.1186/s12888-025-07255-8). Zum Anteil der psychisch «stark belasteten» Insassinnen und Insassen des Zentrums für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) kann insoweit keine konkrete Angabe gemacht werden, als alle Insassinnen und Insassen die psychiatrischen Sprechstunden besuchen, die entsprechenden Bedarf anmelden oder vom Gesundheitsdienst des ZAA zugewiesen werden. 2024 gab es 605 Konsultationen von Insassinnen und Insassen des ZAA. 2025 wurden bis Juni 310 Konsultationen durchgeführt. Zu Frage 2: Die ambulante psychiatrische Versorgung wird im ZAA durch die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) sichergestellt. In der Regel finden drei psychiatrische Sprechstunden pro Woche statt (Montag, Mittwoch und Freitag). Zusätzlich wird donnerstags eine psychologische Sprechstunde angeboten. Visitendauer und -frequenz beruhen auf Erfahrungswerten und sind so eingerichtet, dass eine fachgerechte Abklärung und Behandlung möglich sind. Für dringend oder notfall- mässig erforderliche psychiatrische Konsultationen steht die PUK an Werktagen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung. Ausserhalb dieser Zeiten werden für eine akute Notfallversorgung SOS-Ärztinnen und -Ärzte beigezogen. Zu Frage 3: Verfügen die Psychiaterinnen und Psychiater nicht über die für eine Konsultation erforderlichen Sprachkenntnisse, organisiert der medizinische Dienst des ZAA dem Bedarf entsprechend Dolmetschende, in der Regel über einen Telefondolmetscherdienst. Die Kosten hierfür werden vom ZAA getragen. Zu Frage 4: Grundsätzlich werden keine eingewiesenen Personen als Dolmetschende in ärztlichen Gesprächen eingesetzt. Nur in Ausnahmefällen
und nur auf ausdrücklichen und begründeten Wunsch der betroffenen Person kann eine von ihr benannte mitinhaftierte Person beigezogen werden. Zu Frage 5: Angesichts der besonderen Belastungen und Umstände in der Administrativhaft – wie die fehlende Bleibeperspektive und die erhöhte Prävalenz psychischer Symptome – ist die Versorgung im Allgemeinen anspruchsvoll. Dementsprechend wurde auch die Frequenz psychiatrischer Visiten festgelegt. Die Fachpersonen der PUK verfügen über eine ausgewiesene Expertise und langjährige Erfahrung in der Beurteilung und Behandlung psychischer Erkrankungen im Haftkontext und gewährleisten dadurch eine Versorgung nach hohen fachlichen Standards. Gleichzeitig erfordert die Situation im ZAA eine kontinuierliche Beobachtung: Die Herkunftsländer, individuelle Lebenssituationen und Belastungsfaktoren unterliegen einer hohen Dynamik. Die verantwortlichen Personen des ZAA und der PUK beobachten diese Entwicklungen laufend und setzen bei Bedarf neue Schwerpunkte, um die Versorgung den sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen und weiterzuentwickeln.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli