RRB Nr. 1169/2025
Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Flurlingen, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. November 2025
1169. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Flurlingen, Genehmigung)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Flurlingen und der Politischen Gemeinde Flurlingen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Flurlingen sowie sinngemäss die Auflösung der Primarschulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Flurlingen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Flurlingen sowie die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Flurlingen aufgehoben. Die Neuerungen umfassen im Weiteren die Erhöhung der Anzahl Gemeinderatsmitglieder von fünf auf sechs und die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Flurlingen am 28. September 2025 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Flurlingen, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 5, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli