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RRB Nr. 1181/2021

Nationalstrassen (N01/36 ANU Los 1 – SABA Limmattal, Ausführungsprojekt, Schreiben an das UVEK

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1181. Nationalstrassen (N01/36 Ausbau Nordumfahrung Zürich Los 1 – Strassenabwasserbehandlungsanlage Limmattal, Ausführungsprojekt; Stellungnahme)

Erwägungen

1. Ausgangslage Am 17. Dezember 2008 beantragte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Erteilung der Plangenehmigung für das Ausführungsprojekt «Nationalstrasse N01/N20, Ausbau Nordumfahrung Zürich [ANU]»). Das ursprüngliche Ausführungsprojekt umfasste im Wesentlichen die durchgehende Erweiterung der Nationalstrasse auf zweimal drei Fahrstreifen zwischen dem Limmattaler Kreuz und der Verzweigung Zürich Nord, die Verschiebung des Halbanschlusses Weiningen nach Südwesten, den Neubau einer 3. Tunnelröhre durch den Gubrist sowie den Umbau des Autobahnanschlusses Zürich Affoltern. Zudem sollte die Entwässerung der Nationalstrasse dem aktuellen Stand der Gesetzgebung angepasst und auf der Ostseite des Gubrists die rund 580 m lange Überdeckung Katzensee erstellt werden. Am 31. Januar 2012 erteilte das UVEK dem ASTRA die Plangenehmigung für das Ausführungsprojekt. In der Folge gingen mehrere Beschwerden gegen die Plangenehmigung beim Bundesverwaltungsgericht ein. Unter anderem erhob die Stadt Dietikon Beschwerde gegen den geplanten Standort der Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) Limmattal, die nördlich der Nationalstrasse N1 am Böschungsfuss der Nationalstrasse zwischen der ehemaligen Fahrstrasse und dem Hochwasserschutzdamm entlang des Teischlibachs vorgesehen war. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde in diesem Punkt gut und wies die Sache an das ASTRA zur Neubeurteilung des Standortes der SABA zurück. Es erwog, die geplante Umlegung und Eindolung des Lerzenbachs auf einer Länge von rund 105 m sei unter Berücksichtigung gewässerschutzrechtlicher Aspekte neu zu beurteilen. Weiter grenze die SABA direkt an das Flachmoor Schachen, das ein Flachmoor von nationaler Bedeutung sei. Schliesslich müsse eine Interessenabwägung vorgenommen (Art. 5 Abs. 2 Bundesgesetz über die Nationalstrassen [NSG, SR 725.11]) und der von der Stadt Dietikon vorgeschlagene Alternativstandort in Betracht gezogen werden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-1251/2012 vom 15. Januar 2014, E. 45). Gestützt auf das Urteil entschied sich das ASTRA zu einer Neuprojektierung der SABA Limmattal am Standort Anschluss Dietikon mit separater Auf‌lage. Die Projektentwicklung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau und Zürich sowie den Standortgemeinden Spreitenbach und Dietikon.

In der Folge erarbeitete das ASTRA das vorliegende Ausführungsprojekt «N01/36 ANU Los 1 – SABA Limmattal» und ersuchte beim UVEK um Genehmigung. Die öffentliche Auf‌lage fand vom 23. August bis 21. September 2021 statt. Die SABA Limmattal wird losgelöst vom Nationalstrassenprojekt «N01/38, 36, 42 – Ausbau Nordumfahrung Zürich (ANU)» beurteilt, da die bestehende Entwässerung im Rahmen des Unterhalts der Nationalstrasse erneuert und mit der geplanten SABA ergänzt wird. Dabei erfolgen keine Veränderungen an der Nationalstrasse. Mit Schreiben vom 8. Juli 2021 lud das UVEK den Kanton Zürich zur Stellungnahme ein. Der Kanton äussert sich nach Art. 27b NSG zum Vorhaben.

2. Projektbeschreibung Die Nationalstrassenentwässerung im Projektperimeter mit Einleitung von ungereinigtem Strassenabwasser in die Vorfluter entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20). Das verschmutzte Strassenabwasser soll gesammelt und in der SABA Limmattal gereinigt werden. Der Projektperimeter des Ausführungsprojekts umfasst neben der SABA die Ableitung, die Zuleitungen (auf Seite des Kantons Zürich sowie des Kantons Aargau) und den Umbau des Pumpwerks Silbern.

3. Stellungnahmen der kantonalen Fachämter Zur Vorbereitung der kantonalen Stellungnahme lud das Amt für Mobilität betreffend die verkehrlichen Belange das Tiefbauamt des Kantons Zürich und die Kantonspolizei ein. Zur umweltrechtlichen Prüfung des Vorhabens lud es über die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) die kantonalen Umweltschutzfachstellen ein. Sie beurteilten die Umweltnotiz. Der zusammenfassende Bericht der KofU vom 21. September 2021 wurde dem Bundesamt für Umwelt eingereicht. Er bildet einen integralen Bestandteil der kantonalen Stellungnahme, ohne dass er im Einzelnen wiedergegeben wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Generalsekretariat, Rechtsdienst, Bundeshaus Nord, 3003 Bern, unter Beilage des Berichts der Koordinationsstelle für Umweltschutz vom 21. September 2021 [einschliesslich 2 Zusatzblätter]):

Mit Schreiben vom 8. Juli 2021 haben Sie uns eingeladen, zum Ausführungsprojekt «N01/36 ANU Los 1 – SABA Limmattal» Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

1. Umweltrechtliche Vorgaben Das Projekt wurde von den kantonalen Umweltfachstellen auf die Einhaltung des Umweltrechts überprüft. Der zusammenfassende Bericht der Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) vom 21. September 2021 umfasst die Stellungnahmen des Amts für Landschaft und Natur, des Amts für Raumentwicklung sowie des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Der Bericht mitsamt allen Anträgen wird als integraler Bestandteil der vorliegenden Stellungnahme beigelegt, ohne dass er im Einzelnen wiedergegeben wird. Er wurde dem Bundesamt für Umwelt am 21. September 2021 zur Prüfung eingereicht. Antrag 1: Wir beantragen, sämtliche im beigelegten Bericht der KofU vom 21. September 2021 enthaltenen Anträge gutzuheissen sowie die Hinweise und Empfehlungen zu berücksichtigen.

2. Anpassung Mutschellenstrasse Der Kanton Zürich begrüsst den Bau der Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA). Seit der ursprünglichen Projektidee ist allerdings im Einzugsgebiet der zukünftigen SABA Limmattal ein gemeinsames Projekt des Bundesamts für Strassen (ASTRA), des Kantons Zürich und der Stadt Dietikon angestossen worden. Das Projekt sieht den Ausbau der Mutschellenstrasse zwischen der A1 und der SBB-Überführung um eine Fahrspur vor. Dadurch wird die zu entwässernde Fläche vergrössert. Den Projektunterlagen lässt sich nicht entnehmen, ob der geplante Ausbau der Mutschellenstrasse Einfluss auf die SABA oder die Anpassungen im Zulauf hat bzw. ob ein allfälliger Einfluss bei der Planung berücksichtigt wurde.

Antrag 2: Das Ausführungsprojekt SABA Limmattal und das Projekt zur Anpassung der Mutschellenstrasse seien zu koordinieren. Es sei zu prüfen, ob die Erweiterung der Verkehrsflächen der Mutschellenstrasse einen Einfluss auf das Ausführungsprojekt SABA Limmattal hat. Die zuständige Projektleiterin sei rechtzeitig einzubeziehen. Ansprechperson ist Inga Schröder, inga.schroeder@bd.zh.ch, Tel. 043 259 55 74.

3. Kostenteiler In der Beilage 20 des Ausführungsprojekts «Kostenvoranschlag» wird unter Ziff. 3.2 auf den Kostenteiler zwischen dem ASTRA und dem Kanton Zürich eingegangen. Es trifft zu, dass diesbezüglich bereits Gespräche stattgefunden haben. Das Tiefbauamt ist gerne bereit, mit dem ASTRA möglichst rasch eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen. Antrag 3: Die Kostenbeteiligung für die Einleitung des Drittwassers aus Staatsstrassen des Kantons Zürich sei vor Genehmigung des Ausführungsprojekts verbindlich zu regeln. Die Kostenbeteiligung an den Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten entspricht den Anteilen der Einzugsgebiete und sei als Einmalzahlung zu vereinbaren. Ansprechperson ist Dr. Rupert H. Lieb, rupert.lieb@bd.zh.ch, Tel. 043 259 31 73.

4. Einbezug des kantonalen Tiefbauamts In den kommenden Jahren werden im näheren Umfeld der SABA Limmattal auf dem Gebiet des Kantons Zürich weitere Strassenprojekte ausgeführt. Wir ersuchen Sie, das Tiefbauamt des Kantons Zürich in die weiteren Schritte einzubeziehen. Antrag 4: Das Tiefbauamt des Kantons Zürich, vertreten durch das Strasseninspektorat Strassenregion I, sei laufend über den weiteren Projektfortschritt zu informieren. Die Terminkoordination habe frühzeitig mit dem zuständigen Unterhaltsbezirk 3 zu erfolgen. Ansprechperson ist Stephan Odermatt, stephan.odermatt@bd.zh.ch, Tel. 043 257 91 61.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Verordnung über die Nutzung des Untergrundes, Art. 5 e Art. 27b — l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 luglio 2023.

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