RRB Nr. 1208/2025
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Zuwendungen 2025 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2025
1208. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Zuwendungen 2025 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung), gebundene Ausgabe
Erwägungen
1. Allgemeine Bemerkungen Aufgrund von Art. 131 der Bundesverfassung (SR 101) erhalten die Kantone 10% des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser. Die Kantone sind verpflichtet, diesen Alkoholzehntel «zur Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen zu verwenden» und dem Bund entsprechend Bericht zu erstatten (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz [SR 680]). Die Kantone setzen den Alkoholzehntel heute nicht nur für die Bekämpfung spezifischer Suchtformen in den Bereichen Alkohol, Tabak und illegale Stoffe ein, sondern zu 40% für die allgemeine Bekämpfung aller Suchtformen. Gemäss den kantonalen Richtlinien für den Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Alkoholfonds; RRB Nr. 2587/1998) liegt die Zuständigkeit für die Zuweisung der Gelder für den Bereich der Behandlung einschliesslich Nachsorge bei der Sicherheitsdirektion. Zudem stellt die Sicherheitsdirektion die Berichterstattung an den Bund sicher. Hingegen ist die Gesundheitsdirektion zuständig für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung. Für die letztgenannten Bereiche sind 45% des Jahresbetreffnisses aus dem Alkoholfonds vorgesehen. Für das Jahr 2025 stehen der Gesundheitsdirektion gemäss RRB Nr. 961/ 2025 Fr. 2 048 147 zur Verfügung. Gemäss § 48 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes (GesG, LS 810.1) bekämpfen Kanton und Gemeinden den Suchtmittelmissbrauch. Der Kanton sorgt dabei zusammen mit den Gemeinden für ein Netz von Suchtpräventionsstellen und unterstützt Massnahmen Dritter zur Prävention, Therapie und Schadensminderung (§ 48 Abs. 8 GesG). Mit Beschluss Nr. 1465/1999 legte der Regierungsrat das Konzept für spezialisierte, kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention fest. Im Konzept ist die Verwendung des Alkoholzehntels im Bereich der Suchtprävention im Grundsatz festgelegt worden. Mit Beschluss Nr. 4050/1991 beauftragte der Regierungsrat das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI) mit der Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung, soweit diese Aktivitäten dem Staat obliegen.
Zuständig für die Koordination der Suchtprävention ist die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung des EBPI. Das EBPI schliesst mit den privat organisierten Fachstellen und Verbänden, die aus dem Fonds mitfinanziert werden, im Auftrag der Gesundheitsdirektion Leistungsvereinbarungen ab. Die Beiträge werden direkt von der Gesundheitsdirektion beglichen. Das Konzept «Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich» (Juni 1994) und der RRB Nr. 1295/1994 bilden die Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die neun regionalen Suchtpräventionsstellen. Zusätzlich können Beiträge an wenige bewährte, eigenständige Projekte gewährt werden. Alle Beiträge, die im Rahmen des Massnahmenpakets Suchtprävention gebündelt werden und durch die Gelder des Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus für Prävention, Forschung, Aus- und Weiterbildung vorgesehen sind, werden direkt von der Gesundheitsdirektion beglichen.
2. Unterstützte Projekte 2.1 Verhütung (Primärprävention)
1. Die Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr leistet durch professionelle Suchtprävention in Schulen und Betrieben sowie direkt an öffentlichen Anlässen einen wichtigen Beitrag zur Verminderung suchtmittelbedingter Unfälle im Strassenverkehr. Hauptzielgruppe der Sensibilisierungsmassnahmen zur Einhaltung der Promillegrenzen und der Drogenabstinenz im Strassenverkehr an Veranstaltungen sind junge Erwachsene. Mit der Fachstelle ASN hat das EBPI für das Jahr 2026 eine Leistungsvereinbarung mit einer Abgeltung von Fr. 196 000 abgeschlossen.
2. Die Fachstelle Radix Gesundheitsförderung bietet den Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich Dienstleistungen im Bereich der Verhaltenssüchte an. Für die Entwicklung und Implementierung von Massnahmen für den Bereich der Verhaltenssüchte hat das EBPI mit der Fachstelle Radix für das Jahr 2026 eine Leistungsvereinbarung mit einer Abgeltungssumme von Fr. 78 000 vereinbart. Diese Beiträge sind unabhängig von den Subventionen, die mit RRB Nr. 740/2023 zur direkten Förderung verschiedener Projekte im Schulfeld und mit RRB Nr. 1148/ 2023 für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte bewilligt wurden.
3. Gemäss Konzept für die kantonsweit tätigen Fachstellen erbringt die Fachstelle des Vereins für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung Leistungen für die Migrationsbevölkerung. Diese Aufgabe ist angesichts der Vielzahl von Ethnien mit entsprechendem Kommunikationsbedarf anspruchsvoll. Das EBPI hat mit der Fachstelle für das Jahr 2026 eine Leistungsvereinbarung mit einer Abgeltungssumme von Fr. 288 000 vereinbart.
4. Der Zürcher Verein zur Prävention des Tabak-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs (ZüVTAM) vereinigt alle massgebenden Organisationen, die im Bereich der primären und sekundären Prävention des Tabak-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs im Kanton Zürich engagiert sind. Er ist auch Träger der kantonsweit tätigen Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs (ZFPS), die Projekte und Massnahmen der Suchtprävention und Gesundheitsförderung besonders für Tabak, Alkohol und Medikamente und illegale Substanzen konzipiert und umsetzt. Die ZFPS unterstützt das EBPI bei der operativen Steuerung und Umsetzung des kantonalen Tabakpräventionsprogramms. Für das Jahr 2026 hat das EBPI mit dem ZüVTAM eine Leistungsvereinbarung mit einer Abgeltung von Fr. 560 000 abgeschlossen.
5. Der kantonale Abstinentenverband Zürich wird für 2026 mit Fr. 8280 unterstützt. Der Beitrag wird für die Förderung der Abstinenz durch die angegliederten Verbände eingesetzt.
6. Das Projekt SPOiZ (Suchtpräventionsprogramm in den Jugendverbänden im Kanton) befasst sich mit der Leiterausbildung und der Betreuung von Kinder- und Jugendlagern sowie mit der offenen Jugendarbeit. Die Federführung des Projekts, an dem alle wichtigen Jugendverbände beteiligt sind, liegt bei okaj, Organisation und Kontaktstelle aller Jugendvereinigungen Zürich, dem kantonalen Dachverband der offenen, verbandlichen sowie kirchlichen Jugendarbeit. Die für 2026 mit einem Beitrag von Fr. 50 000 unterstützten und im Rahmen einer Leistungsvereinbarung für das Jahr 2026 definierten Angebote werden weiterhin durch die Stellen für Suchtprävention im Kanton systematisch begleitet. Dieser Beitrag ist unabhängig von der Subvention, die okaj mit RRB Nr. 1175/2022 für die Erfüllung von zusätzlichen Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe zugesprochen wurde.
7. Mit dem Blauen Kreuz Zürich wurde eine Leistungsvereinbarung für das Jahr 2026 abgeschlossen, die das Betreiben einer alkoholfreien Cocktail-Bar auf Anfrage umfasst. In dieser Leistungsvereinbarung wurde eine Abgeltungssumme von Fr. 16 000 vereinbart.
8. Mit der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention wurde eine Leistungsvereinbarung für das Jahr 2026 mit einer Abgeltung von Fr. 5000 abgeschlossen. Die Leistungen der national tätigen Arbeitsgemeinschaft umfassen die Wissensaufbereitung und den Wissenstransfer im Bereich der Tabakprävention.
9. Aufgrund des Konzepts «Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich» und gestützt auf RRB Nr. 1295/1994 sind für die regionalen Suchtpräventionsstellen (RSPS) für 2025 Fr. 646 805.90 vorgesehen. Die Kampagne zur Sensibilisierung junger Erwachsener für den Suchtmittelkonsum, die vor allem auf elektronischen Medien aufbaut, wird fortgesetzt. Des Weiteren soll die Entwicklung eines Kurses auf einer Online-Schulungsplattform entwickelt wer- den. Dieser dient Schulungszwecken zur Einhaltung des Jugendschutzes vonseiten der Verkaufsstellen von Alkohol- und Nikotinprodukten. Zudem sollen Angebote zum internen Wissensmanagement finanziert werden. Die aufgeführten gemeinsamen Projekte der RSPS und der kantonsweit tätigen Fachstellen für Suchtprävention werden 2026 mit Fr. 25 061.10 unterstützt. 2.2 Sekundärprävention
10. Die Krebsliga Zürich sensibilisiert für die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums und leistet wertvolle Arbeit im Bereich der Raucherentwöhnung. Das EBPI hat mit der Krebsliga Zürich für das Jahr 2026 für die Organisation, Bewerbung und Durchführung von Rauchstoppkursen eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Für diese Aktivitäten im Bereich der Sekundärprävention stehen für 2026 Fr. 70 000 zur Verfügung. 2.3 Forschung, Aus- und Weiterbildung
11. Die Stiftung Sucht Schweiz stellt gesamtschweizerisch ein breites Angebot an Forschung, Prävention und Weiterbildung bereit, das der Öffentlichkeit und den Fachleuten im Kanton Zürich zugutekommt. Die Stelle berichtet kompetent über neue Suchtmittel, aktuelle Konsumtrends bei Jugendlichen und suchtmittelrelevante, sozialepidemiologische Fragestellungen und entwickelt auch neue Präventionsangebote. Sie führt zudem die HBSC-Studie (Health Behaviour in School-aged Children Switzerland) zum Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern durch. Für ihre Tätigkeiten in den Bereichen Wissensmanagement, Information, Forschung und Bildung wird Sucht Schweiz im Jahr 2026 mit einem Beitrag von Fr. 105 000 unterstützt.
3. Ausgabe und Verbuchung Gemäss § 46 GesG in Verbindung mit § 48 GesG kann der Kanton Massnahmen Dritter zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren. Gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) handelt es sich um eine gebundene Ausgabe. Da die Auszahlung des Alkoholzehntels jeweils erst Ende Jahr erfolgt, können die Leistungen in der Regel erst für das Folgejahr eingekauft werden. Im Rahmen der Zuwendungen 2025 werden Fr. 646 805.90 für Aufwendungen im Jahr 2025 (siehe Abschnitt 2, Ziff. 9) und Fr. 1 401 341 für Leistungen im Jahr 2026 (Abschnitt 2, Ziff. 1–11) ausgerichtet. Die auszurichtenden Beträge von insgesamt Fr. 2 048 147 sind dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht (Leistungsgruppe Nr. 3920), dem Konto 3981 0 00000, Übertragung aus Fonds, zu belasten und der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, dem Konto 4981 0 00000, Übertragung aus Fonds, gut- zuschreiben. Die Beiträge an die Gemeinden aus dem Alkoholzehntel (Abschnitt 2, Ziff. 9, Fr. 671 867) sind dem Konto 3632 0 00000 und die Beiträge an private Institutionen (Abschnitt 2, Ziff. 1–8, 10 und 11, Fr. 1 376 280) dem Konto 3636 0 00000 zu belasten. Die Mittel sind im Budget 2025 und im Budgetentwurf 2026 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Prävention des Suchtmittelmissbrauchs im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 048 147 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt und als Beitrag an folgende Institutionen ausgerichtet: in Franken 1. Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassen 196 000 verkehr 2. Fachstelle Radix Gesundheitsförderung 78 000 3. Verein für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheits 288 000 förderung 4. Zürcher Verein zur Prävention des Tabak-, Alkohol- und 560 000 Medikamentenmissbrauchs 5. Kantonaler Abstinentenverband Zürich 8 280 6. Verein okaj für das Projekt SPOiZ – Prävention und Gesundheits- 50 000 förderung der Jugendverbände im Kanton Zürich 7. Blaues Kreuz Zürich 16 000 8. Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention 5 000 9. Regionale Suchtpräventionsstellen 671 867 10. Krebsliga Kanton Zürich 70 000 11. Stiftung Sucht Schweiz 105 000
II. Mitteilung an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie, an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli