RRB Nr. 1215/2025
Anfrage Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Christoph Fischbach, Kloten, betreffend Bekämpfung der Tapinoma-Ameisen im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 283/2025
Sitzung vom 26. November 2025
1215. Anfrage (Bekämpfung der Tapinoma-Ameisen im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Christoph Fischbach, Kloten, haben am 15. September 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die invasiven Ameisen Tapinoma nigerrimum kommen aktuell an mindestens 15 bekannten Standorten im Kanton Zürich vor. Sie bilden Superkolonien und können in verhältnismässig hohen Dichten auftreten. Dadurch können sie einheimische Arten verdrängen, Gärten schädigen (z. B. durch Untergrabungen, Schädigung von Pflanzen oder Verdrängung einheimischer Ameisen und Insekten), Infrastrukturen beeinträchtigen (z. B. Wandisolationen und elektrische Anlagen) und für Anwohnerinnen und Anwohner erhebliche Probleme verursachen. Die Verbreitung an neue Standorte erfolgt durch das Verschleppen von Material, welches Königinnen enthält, insbesondere Töpfe von Pflanzen (z. B. Olivenbäumchen) und bei Bauarbeiten. Eine weitere Verschleppungsmöglichkeit können die Strassenreinigung und der Grünunterhalt darstellen. Eine bestehende Superkolonie vergrössert sich ohne Gegenmassnahmen je nach Struktur und Nahrungsangebot in alle Richtungen. Im Kanton Zürich wurden bisher an 15 Standorten Tapinoma-Ameisen entdeckt. Davon konnten 7 Gebiete erfolgreich bekämpft werden. Die aktuell grossen Befallsgebiete sind in Winterthur, Oberengstringen, Uster, Zürich, Oetwil an der Limmat und Schwerzenbach/Volketswil. Gemäss dem kantonalen Massnahmenplan Neobiota 2022–2025 ist der Kanton verpflichtet, die Bekämpfung invasiver Arten zu koordinieren, insbesondere dann, wenn ein grösserer Handlungsbedarf besteht und kantonsübergreifende Auswirkungen zu befürchten sind. Trotz dieser Vorgabe lehnt es der Kanton Zürich im Moment ab, die Bekämpfung der Tapinoma-Ameisen kantonsweit zu koordinieren und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Dies führt zu uneinheitlichen, ineffizienten und wahrscheinlich lückenhaften Einzelmassnahmen durch Gemeinden und Private, was der Eindämmung dieser Art klar zuwiderläuft.
Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:
Erwägungen
1. Weshalb übernimmt der Kanton entgegen den Vorgaben des kantonalen Massnahmenplans Neobiota 2022–2025 keine koordinierte Bekämpfung der Tapinoma-Ameisen?
2. Wie bewertet der Regierungsrat das Risiko einer weiteren Ausbreitung durch die unkoordinierte und teilweise wahrscheinlich lückenhafte Bekämpfung durch private Grundeigentümer und die betroffenen Gemeinden?
3. Ist der Regierungsrat bereit, angesichts der akuten Problematik und der zunehmenden Ausbreitung umgehend eine kantonsweit koordinierte Bekämpfungsstrategie zu erarbeiten und umzusetzen? Falls nein, weshalb nicht?
4. Ist der Regierungsrat bereit, die Bevölkerung über die Gefahren und die richtige Vorgehensweise im Umgang mit Tapinoma-Ameisen zu informieren und ein Melde- und Beratungsangebot aufzubauen?
5. Ist der Regierungsrat bereit, notwendige Massnahmen mit weiteren betroffenen Kantonen zu koordinieren und sich auf Ebene Bund für eine schweizweite Bekämpfung dieser invasiven Art einzusetzen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Christoph Fischbach, Kloten, wird wie folgt beantwortet:
Das Auftreten invasiver gebietsfremder Ameisen ist in der Schweiz seit einigen Jahren bekannt. Diese Arten werden häufig als sogenannte blinde Passagiere mit Gegenständen oder Pflanzenmaterial eingeschleppt, oftmals aus südeuropäischen Ländern, in denen ihre Ausbreitung schon seit Längerem ein Problem darstellt. Da die Etablierung einer Kolonie in der Regel erst spät erkannt werden kann, ist der Aufwand für eine wirksame Bekämpfung erheblich. Entsprechend liegt der Schwerpunkt der Massnahmen auf der Prävention. Die bestehenden Rechtsgrundlagen – das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01), die Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (SR 814.911) sowie die Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene vom 20. März 1967 (LS 710.3) – sehen derzeit keine Vorschriften über Massnahmen gegen deren unbeabsichtigtes Einbringen oder deren unbeabsichtigte Weiterverbreitung in der Schweiz vor. Zudem fehlt eine genügende gesetzliche Grundlage für die Anordnung allgemeiner Präventiv- oder Bekämpfungsmassnahmen.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat im Sommer 2025 eine Änderung des USG in die Vernehmlassung gegeben. Diese berücksichtigt neu auch den unbeabsichtigten Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen (z. B. Ameisen in Topfpflanzen oder Baumaterialien) und sieht eine Ermächtigung der Kantone vor, Vorschriften über Massnahmen zur Bekämpfung und gegen die unbeabsichtigte Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Organismen zu erlassen. Zu Fragen 1, 3 und 4: Aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen und beschränkter Mittel kann der Kanton die Bekämpfung von Tapinoma-Ameisen in den Gemeinden grundsätzlich nicht übernehmen. Dies gilt neben invasiven Ameisen auch für andere invasive gebietsfremde Organismen wie die Tigermücke oder die Asiatische Hornisse. Für die Eindämmung oder Tilgung von Vorkommen solcher invasiven Organismen ist jeweils ein auf die lokalen Verhältnisse abgestimmtes Vorgehen erforderlich. Der Kanton unterstützt die betroffenen Gemeinden bei der Planung und Organisation entsprechender Bekämpfungsmassnahmen. Zu diesem Zweck überprüft er regelmässig die Befallszonen und stellt den Gemeinden aktualisierte Karten sowie Vorgehensempfehlungen zur Verfügung. Das Wissen über wirksame Methoden zur Prävention und Bekämpfung invasiver Ameisen wird laufend erweitert. Der Kanton aktualisiert die entsprechenden Handlungsempfehlungen regelmässig. Ab 2026 sollen diese auch auf der Webseite der Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU; www.kvu.ch) veröffentlicht werden. Zu Frage 2: Ohne Gegenmassnahmen ist davon auszugehen, dass sich Bestände gebietsfremder Ameisenarten des Tapinoma-nigerrimum-Komplexes oder der Art Lasius neglectus sowohl in ihrer Ausdehnung als auch in ihrer Dichte weiterverbreiten. Da eine erfolgreiche Bekämpfung mit erheblichem Aufwand verbunden ist, liegt der Schwerpunkt der Massnahmen auf der Prävention. Bereits seit Jahren werden Betriebe der Grünen Branche darauf aufmerksam gemacht, auf das Auftreten solcher Ameisen zu achten. Im Frühjahr 2025 wurden zudem sämtliche Gemeinden des Kantons über die Erkennungsmerkmale eines Befalls informiert und für die Problematik sensibilisiert. Zu Frage 5: Der Kanton engagiert sich bereits jetzt im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich Neobiota (Cercle Exotique, kvu.ch) federführend in der Arbeitsgruppe «Invasive Ameisen» und setzt sich
für die Koordination sowie die Weiterentwicklung von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen ein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli