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RRB Nr. 123/2026

KdK, Stellungnahme zum Entwurf des Verhandlungsmandats für die 14. ordentliche Ministerkonferenz der WTO, Konsultation

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Februar 2026

123. KdK, Stellungnahme zum Entwurf des Verhandlungsmandats

Erwägungen

für die 14. ordentliche Ministerkonferenz der Welthandelskonferenz WTO (Konsultation) Mit Schreiben vom 11. Dezember 2025 hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die Kantonsregierungen eingeladen, sich zum Entwurf ihrer Stellungnahme zu dem vom Bundesrat erarbeiteten Verhandlungsmandat für die 14. ordentliche Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) zu äussern. Die Ministerkonferenz findet vom 26. bis 29. März 2026 in Yaoundé, Kamerun, statt. Das Verhandlungsmandat beinhaltet verschiedene Themenbereiche: Im Bereich «Reform der WTO» will sich die Schweiz weiterhin konstruktiv an den Diskussionen beteiligen und sich für Reformschritte einsetzen, die zur Aufrechterhaltung des multilateralen Handelssystems der WTO beitragen. Vorrangig gilt das Engagement der Schweiz einem voll funktionsfähigen Streitschlichtungssystem und der Governance für eine verbesserte Entscheidfähigkeit. In Bezug auf die Entwicklungsländer ist die Schweiz grundsätzlich bereit, während einer Übergangsphase nach der Graduierung, d. h. nach dem Verlassen des Status als Entwicklungsland, weitere Flexibilitäten zu gewähren. Die Schweiz positioniert sich indessen gegen die Ausweitung von Erleichterungen im Zusammenhang mit dem «Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums» nach der Graduierung. Jedoch spricht sie sich dafür aus, die Ausnahmeregelung aus dem Jahr 2011 betreffend die Gewährung einer Vorzugsbehandlung für Entwicklungsländer beim Marktzugang durch einzelne WTO-Mitglieder zu verlängern. Zudem wird die Schweiz an der Ministerkonferenz ein Paket zur besseren Integration von Entwicklungsländern in das internationale Handelssystem und die globalen Wertschöpfungsketten ankündigen. Das Verhandlungsmandat umfasst im Weiteren die Ermächtigung zur Annahme des Abkommens über den digitalen Handel unter Ratifikationsvorbehalt. Dieses Abkommen wurde von einer Gruppe von WTO-Mitgliedsländern in einem plurilateralen Format verhandelt und bedarf für die formale Übernahme ins WTO-Recht eines einstimmigen Beschlusses.

Im Bereich der Landwirtschaft ermächtigt das Verhandlungsmandat zur Genehmigung von verbindlichen Beschlüssen zur Verbesserung der Transparenz von Exportrestriktionen, sofern diese im Kompetenzbereich des Bundesrates liegen, sowie unter bestimmten Bedingungen zur Genehmigung eines unverbindlichen Arbeitsprogramms. Weitere im Verhandlungsmandat enthaltene Themen betreffen die Umsetzung des Schutzes des geistigen Eigentums im Rahmen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-[Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights-]Abkommen), zusätzliche Regeln im Bereich Fischereisubventionen, die Verlängerung des Moratoriums auf die Erhebung von Zöllen auf elektronische Transmissionen, technische Gespräche zu handelsbezogenen Klimaschutzmassnahmen und die allfällige Aufnahme neuer WTO-Mitglieder.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 11. Dezember 2025 haben Sie uns eingeladen, uns zum Entwurf Ihrer Stellungnahme zum Verhandlungsmandat des Bundesrates für die 14. ordentliche Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) zu äussern. Wir danken für diese Gelegenheit und nehmen wie folgt Stellung: Für die Schweiz, mit ihrer stark nach aussen orientierten Volkswirtschaft, ist die Einigung auf multilaterale Regeln im internationalen Handel von grosser Bedeutung. Die Bemühungen des Bundes, sich konstruktiv für eine institutionelle Weiterentwicklung der WTO und damit für eine verbesserte Entscheidfähigkeit und ein voll funktionsfähiges Streitbeilegungsverfahren einzusetzen, unterstützen wir ausdrücklich. Der Wohlstand in der Schweiz und im Kanton Zürich hängt massgeblich vom Zugang unserer Wirtschaft zum internationalen Markt ab. Voraussetzung dafür bildet die Einhaltung und Durchsetzung der im Rahmen der WTO etablierten Prinzipien und Regeln für den Welthandel. Zu den weiteren im Verhandlungsmandat enthaltenen Themen haben wir keine Bemerkungen und unterstützen Ihre Stellungnahme.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli